Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tiergesundheit und Biosicherheit in Sachsen
Dresden () – Das sächsische Sozialministerium hat Geflügelhalter im Freistaat vor einem hohen Ansteckungsrisiko mit der „Newcastle-Krankheit“ gewarnt. Das Ministerium teilte am Donnerstag mit, dass die auch als atypische Geflügelpest bekannte Tierseuche derzeit in Brandenburg und Bayern grassiere, wo bereits über 1,5 Millionen Tiere gekeult werden mussten.
Als wirksamsten Schutz für die Bestände nannte Sozialministerin Petra Köpping die gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung von Hühnern und Puten.
Stichproben hätten jedoch vor allem in Kleinsthaltungen einen unzureichenden Impfschutz aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbrüche sei es dringend erforderlich, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.
Zudem müssten Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden.
Halter sind verpflichtet, Auffälligkeiten wie ein vermehrtes Sterben der Tiere, einen Rückgang der Legeleistung oder typische Krankheitssymptome sofort dem Veterinäramt zu melden. Die Behörden intensivieren derzeit ihre Kontrollen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Für den Menschen gilt das Virus als weitgehend ungefährlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sächsisches Sozialministerium warnt Geflügelhalter vor "Newcastle-Krankheit"
- Ausbrüche in Brandenburg und Bayern, über 1,5 Millionen Tiere gekeult
- Dringende Überprüfung und Auffrischung des Impfstatus empfohlen
Warum ist das wichtig?
- Hoher Ansteckungsrisiko mit Newcastle-Krankheit gefährdet Geflügelbestände
- Dringende Notwendigkeit zur Überprüfung und Auffrischung des Impfschutzes
- Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen essenziell zur Vermeidung von Ausbrüchen
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter im Freistaat Sachsen
- Halter von Hühnern und Puten
- Kleinsthaltungen
Zahlen/Fakten?
- über 1,5 Millionen Tiere mussten gekeult werden
- Impfschutz in Kleinsthaltungen unzureichend
- Halter müssen Auffälligkeiten sofort melden
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung und Auffrischung des Impfstatus der Hühner und Puten
- Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Meldung von Auffälligkeiten an das Veterinäramt
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