Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tiergesundheit und Geflügelpest in Brandenburg
Potsdam () – Im Landkreis Märkisch-Oderland ist bei etwa 15.000 Enten in einem Betrieb die Geflügelpest festgestellt worden. Damit handelt es sich bereits um den 13. Ausbruch der Tierseuche in Brandenburg in diesem Herbst, wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte.
In dem Entenbetrieb waren zuvor klinische Symptome aufgetreten, woraufhin der Besitzer das Veterinäramt informierte.
Der Bestand wurde sofort gesperrt und beprobt. Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Verdacht auf das aviäre Influenzavirus H5N1. Nun werden die Tiere tierschutzgerecht getötet und die bestehenden Schutz- und Überwachungszonen angepasst.
Das Ministerium appelliert an alle Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Dazu gehören gesicherte Stallzugänge, Schutzkleidung für Besucher sowie Handwasch- und Desinfektionseinrichtungen. Bei unklaren Krankheitsfällen sollen Halter umgehend die Veterinärämter kontaktieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Warnschild vor Geflügelpest in Berlin (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Geflügelpest bei etwa 15.000 Enten im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt
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- Ausbruch der Tierseuche in Brandenburg in diesem Herbst
- Tiere werden tierschutzgerecht getötet und Schutz- sowie Überwachungszonen angepasst
Warum ist das wichtig?
- Schutz der öffentlichen Gesundheit und Tierbestände
- Vermeidung weiterer Ausbrüche und wirtschaftlicher Schäden
- Wichtigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter
- Besitzer des Entenbetriebs
- Tierbestand in Brandenburg
Zahlen/Fakten?
- 15.000 Enten betroffen
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- Ausbruch der Geflügelpest in Brandenburg in diesem Herbst
- Bestätigung des H5N1-Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut
Wie geht’s weiter?
- Tötung der betroffenen Tiere
- Anpassung der Schutz- und Überwachungszonen
- Appell an Geflügelhalter zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
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