Regional - Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitslage in Sachsen: Geflügelbetrieb betroffen
Ebersbach () – Die hochpathogene aviäre Influenza hat den ersten Geflügelbetrieb in Sachsen erreicht. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht bestätigt, teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Montag mit.
Rund 8.000 Puten in der Gemeinde Ebersbach wurden am Wochenende getötet.
Das Landratsamt Meißen hat Stallpflicht verhängt und notwendige Sperrzonen eingerichtet. Staatsministerin Petra Köpping (SPD) betonte: „Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich die Tierseuche weiter großflächig ausbreitet.“
Sie empfahl allen Geflügelhaltern in Sachsen, ihre Tiere in Ställen unterzubringen und strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehören die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheitsfällen.
Mit Informationsmaterial zur Aufklärung wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hochpathogene aviäre Influenza erreicht ersten Geflügelbetrieb in Sachsen.
- Rund 8.000 Puten in Ebersbach wurden getötet.
- Stallpflicht und Sperrzonen wurden vom Landratsamt Meißen verhängt.
Warum ist das wichtig?
- Vorbeugung der Ausbreitung von hochpathogener aviärer Influenza
- Schutz der Geflügelbestände in Sachsen
- Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter in Sachsen
- Bewohner der Gemeinde Ebersbach
- Verantwortliche im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zahlen/Fakten?
- Erster Geflügelbetrieb in Sachsen betroffen
- Rund 8.000 Puten in Ebersbach getötet
- Stallpflicht und Sperrzonen eingerichtet
Wie geht’s weiter?
- Stallpflicht und Sperrzonen werden aufrechterhalten
- Geflügelhalter müssen Hygienemaßnahmen einhalten
- Informationsmaterial wird zur Aufklärung bereitgestellt
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