Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tiergesundheit: Geflügelpest in Erfurt
Erfurt () – In einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung in Erfurt ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie teilte am Freitag mit, dass der Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März erfolgte.
Die Behörden haben umgehend tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Um den betroffenen Bestand werden eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die genauen Grenzen legt die Stadt Erfurt per Allgemeinverfügung fest.
Zudem wird derzeit in einem Kleinstbestand in Weimar aufgrund eines klinischen Verdachts auf Geflügelpest untersucht.
Die Lage bei Wildvögeln in Thüringen bleibt dynamisch; seit Jahresbeginn wurden 47 Fälle registriert. Das Virus wurde vereinzelt auch bei Säugetieren wie Waschbären und Füchsen nachgewiesen.
Das Ministerium ruft Geflügelhalter zur konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hochpathogene Aviäre Influenza in nicht gewerblicher Geflügelhaltung in Erfurt festgestellt.
- Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März.
- Schutzzone von drei Kilometern und Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
Warum ist das wichtig?
- Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza in Erfurt festgestellt
- Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände eingeleitet
Wer ist betroffen?
- Tierhalter in Erfurt
- Geflügelhalter in Thüringen
- Betroffene Tiere (ca. 50)
Zahlen/Fakten?
- Hochpathogene Aviäre Influenza bei rund 50 Tieren am 12. März festgestellt
- Schutzzone von mindestens 3 Kilometern, Überwachungszone von mindestens 10 Kilometern
- Seit Jahresbeginn 47 Fälle bei Wildvögeln in Thüringen registriert
Wie geht’s weiter?
- Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern
- Einrichtung einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
- Fortlaufende Untersuchungen in Weimar aufgrund klinischen Verdachts
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