Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Veterinärmaßnahmen in Werl aufgrund Geflügelpest
Werl () – Nach einem Geflügelpest-Verdachtsfall in einem Betrieb in Hamm hat der Kreis Soest eine Überwachungszone eingerichtet, die auch Teile von Werl betrifft. Das teilte der Kreisveterinärdienst mit.
Zur weiteren Abklärung wurden Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut geschickt. Bereits am Samstag waren vorsorglich rund 8.000 Tiere aus dem betroffenen Bestand in Hamm getötet worden.
Für die Überwachungszone, in die auch Werl-Hilbeck fällt, gelten nun strenge Auflagen.
Geflügel muss aufgestallt werden, Tierhalter müssen ihre Bestände melden und dürfen keine Tiere, Fleisch oder Eier in oder aus den Betrieben verbringen. Zudem sind strenge Hygienevorschriften einzuhalten.
Die genauen Regelungen werden im Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht, das am Dienstag Rechtskraft erlangt.
Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten oft tödlich. Der Kreisveterinärdienst bittet alle Halter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle unter der Telefonnummer 02921/30-2172 zu melden.
Weitere Informationen und eine Übersichtskarte zur Zone sind auf der Internetseite des Kreises verfügbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Geflügelpest-Verdachtsfall in Hamm festgestellt.
- Kreis Soest richtet Überwachungszone ein, auch Teile von Werl betroffen.
- Rund 8.000 Tiere aus betroffenem Bestand vorsorglich getötet.
Warum ist das wichtig?
- Eindämmung der Geflügelpest zur Verhinderung weiterer Ausbreitung
- Schutz der Tierbestände und Sicherheit in der Lebensmittelproduktion
- Notwendigkeit strenger Hygienevorschriften zur Gesundheitsvorsorge
Wer ist betroffen?
- Tierhalter im Kreis Soest
- Geflügelbestände in Hamm
- Bewohner von Werl-Hilbeck
Zahlen/Fakten?
- Überwachungszone nach Geflügelpest-Verdachtsfall in Hamm eingerichtet
- Rund 8.000 Tiere aus betroffenen Bestand vorsorglich getötet
- Strenge Auflagen: Geflügel muss aufgestallt werden, Bestände melden, keine Tiere, Fleisch oder Eier verbringen
Wie geht’s weiter?
- Überwachungszone einrichten und regelmäßig überwachen
- Probenanalyse abwarten und Ergebnisse kommunizieren
- Hygienevorschriften streng einhalten und tierhaltende Betriebe überwachen
