Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Das teilte die Fraktion am Mittwoch mit.
Der Entwurf soll das Verhältnis des Einzelnen gegenüber staatlichen Stellen regeln und Betroffenen eine individuelle Rechtsposition einräumen.
Laut der rechtspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Schiefer, sieht das Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vor. Bei Verschulden soll es auch Schadensersatz geben können.
Die Justiz, die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und die kommunale Selbstverwaltung seien bewusst ausgenommen worden, um keinen Generalverdacht gegen Staatsbedienstete zu schüren.
Anders als im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht soll es keine Beweislastumkehr geben. Der Kläger müsse den Vollbeweis für die Diskriminierung führen.
Erst wenn das Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugt sei, müsse die beklagte staatliche Stelle diese Überzeugung wieder entkräften. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün soll nun in einer Anhörung beraten werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag legt Gesetzentwurf für Landesantidiskriminierungsgesetz vor.
- Gesetz soll individuelle Rechtspositionen für Betroffene gegenüber staatlichen Stellen schaffen.
- Keine Beweislastumkehr; Kläger muss vollen Beweis für Diskriminierung führen.
Warum ist das wichtig?
- Stärkt die Rechtsposition von Betroffenen gegenüber staatlichen Stellen
- Bietet Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bei Diskriminierung
- Ziel ist es, Diskriminierung effektiver zu bekämpfen und rechtliche Klarheit zu schaffen
Wer ist betroffen?
- Einzelne Personen
- Betroffene von Diskriminierung
- Kläger in Antidiskriminierungsfällen
Zahlen/Fakten?
- Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz von der CDU-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein.
- Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vorgesehen.
- Kläger muss Vollbeweis für Diskriminierung führen; keine Beweislastumkehr.
Wie geht’s weiter?
- Beratung des Gesetzentwurfs in einer Anhörung
- Klärung der Beweislast im Prozess
- Entwicklung von weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung
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