Grüne fordern legen Gesetzentwurf gegen Diskriminierung durch den Staat vor

17. Juni 2026
1 min Lesezeit

Grüne fordern legen Gesetzentwurf gegen Diskriminierung durch den Staat vor

Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt

Antidiskriminierungsgesetz im Kieler Landtag

() – Die Grünen-Landtagsfraktion in hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage für Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen zu schaffen.

Das teilte die Landtagsfraktion am Mittwoch mit.

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion, Nelly Waldeck, sagte, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für den staatlichen Sektor gelte. Betroffene von Diskriminierung durch Behörden, Schulen, Hochschulen oder die Polizei hätten daher bislang keine formelle rechtliche Handhabe.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei zwar form- und fristlos, aber häufig fruchtlos, da sie keine verbindliche Rechtsfolge habe und nicht auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz abziele.

Der Gesetzentwurf sieht ein geregeltes Verfahren vor: Betroffene können sich zunächst beraten lassen und dann rechtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen. Dafür müssen sie Tatsachen darlegen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.

Die beklagte Behörde müsste diesen Nachweis dann erschüttern. Mit dem Verfahren kann sowohl das Unterlassen der Diskriminierung als auch eine Folgenbeseitigung verlangt werden, unter
Umständen ist auch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung möglich.

Waldeck erklärte, dass Beamte nicht privatrechtlich haften und jeglicher Regress ausgeschlossen sei.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Grünen-Logo (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Die Grünen-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt.
  • Ziel ist es, Betroffenen von Diskriminierung durch staatliche Stellen rechtliche Handhabe zu geben.
  • Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur rechtlichen Gegenmaßnahmen vor.

Warum ist das wichtig?

  • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Diskriminierungsbetroffene durch staatliche Stellen
  • Möglichkeit für Betroffene, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen
  • Verbesserung der Handhabung von Diskriminierungsfällen in Behörden, Schulen und Hochschulen

Wer ist betroffen?

  • Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen
  • Betroffene von Diskriminierung durch Behörden
  • Betroffene von Diskriminierung durch Schulen und Hochschulen

Zahlen/Fakten?

  • Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein
  • Betroffene haben bislang keine formelle rechtliche Handhabe gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
  • Gesetzentwurf sieht geregeltes Verfahren vor, in dem Tatsachen zur Diskriminierung dargelegt werden müssen

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesentwurf für Landesantidiskriminierungsgesetz wird weiterverfolgt
  • Verfahren zur rechtlichen Vorgehensweise gegen Diskriminierung wird etabliert
  • Beratung und Nachweis der Diskriminierung sind erforderlich
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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