Gesellschaft: NRW beschließt LADG
Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen hat an diesem Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Das Gesetz soll Menschen vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützen und Betroffenen bessere Rechte einräumen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Gönül Eglence, erklärte, viele Menschen in NRW erlebten noch immer Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung.
Das neue Gesetz solle dafür sensibilisieren, Diskriminierung stoppen und den Betroffenen helfen, für ihre Gleichbehandlung einzutreten. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, die vertraulich und niedrigschwellig Konflikte klären soll.
Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Blumenrath, betonte, das Gesetz müsse rechtssicher und praxistauglich sein.
Man habe Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung aufgenommen und einen klar definierten Anwendungsbereich sowie einen geschlossenen Katalog geschützter Merkmale geschaffen. Klargestellt wurde demnach, dass das Gesetz nicht für Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten gilt.
Eine Evaluation der Auswirkungen ist bis 2030 vorgesehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen
- Das Gesetz soll Menschen vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützen und Betroffenen bessere Rechte geben
- Unter anderem ist eine unabhängige Ombudsstelle vorgesehen und eine Evaluation der Auswirkungen bis 2030
Warum ist das wichtig?
- Schutz vor Benachteiligung durch staatliche Stellen und bessere Rechte für Betroffene
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle zur vertraulichen und niedrigschwelligen Klärung von Konflikten
- Gesetz soll durch klaren Anwendungsbereich und geschlossenen Katalog geschützter Merkmale praxistauglich sowie rechtssicher umgesetzt werden
Wer ist betroffen?
- Menschen in NRW, die wegen Geschlecht benachteiligt werden
- Menschen in NRW, die wegen Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung benachteiligt werden
- Personen, die von Benachteiligung durch staatliche Stellen betroffen sind
Zahlen/Fakten?
- NRW hat am Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle vorgesehen
- Evaluation der Auswirkungen bis 2030 vorgesehen
Wie geht’s weiter?
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle zur vertraulichen und niedrigschwelligen Klärung von Konflikten
- Evaluation der Auswirkungen bis 2030 vorgesehen
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