Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Zollkontrolle in Dresden: Bargeldbeschlagnahme
Dresden () – Der Zoll hat in einem internationalen Zug zwischen Dresden und Bad Schandau mehr als 100.000 Euro Bargeld sichergestellt. Wie der Zoll am Montag mitteilte, kontrollierten Beamte bereits am 10. Februar verdachtsunabhängig einen 31-jährigen Niederländer, der von Amsterdam nach Prag unterwegs war.
Der Mann gab zunächst an, etwa 98.000 Euro für den Kauf von Autos in Tschechien bei sich zu führen.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten jedoch insgesamt 105.430 Euro in seinem Rucksack, seiner Jacken- und Hosentasche. Die Angaben des Reisenden zur Herkunft des Geldes – teils von seinem Konto, teils von Freunden aus Vietnam – und zum genauen Verwendungszweck waren laut Zoll nicht schlüssig.
Daher stellten die Beamten 105.325 Euro sicher und leiteten ein Clearingverfahren ein.
In einem solchen Verfahren wird geprüft, ob Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts aufgenommen werden müssen. Reisende innerhalb der EU sind verpflichtet, mitgeführtes Bargeld auf Befragen anzugeben, um illegale Geldbewegungen zu bekämpfen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Beschlagnahmtes Bargeld (Archiv), Hauptzollamt Dresden via |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zoll hat über 100.000 Euro Bargeld bei einem 31-jährigen Niederländer sichergestellt
- Mann gab an, das Geld für Autokäufe in Tschechien zu verwenden
- Unglaubwürdige Angaben führten zur Sicherstellung von 105.325 Euro und Einleitung eines Clearingverfahrens
Warum ist das wichtig?
- Bekämpfung illegaler Geldbewegungen
- Überprüfung von Geldwäscheverdacht
- Sicherstellung von Bargeld zur Verhinderung von Kriminalität
Wer ist betroffen?
- 31-jähriger Niederländer
- Reisende innerhalb der EU
- Freunde aus Vietnam
Zahlen/Fakten?
- Mehr als 100.000 Euro Bargeld sichergestellt
- 31-jähriger Niederländer kontrolliert
- 105.430 Euro im Gepäck gefunden
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung der Herkunft des Bargeldes
- Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts möglich
- Fortsetzung des Clearingverfahrens
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