Landtag beschließt Änderung des Schulgesetzes

28. Januar 2026
1 min Lesezeit

Landtag beschließt Änderung des Schulgesetzes

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Schulgesetzänderung in Mecklenburg-Vorpommern

() – Der Landtag von hat eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Das teilte die SPD-Fraktion mit.

Ein zentrales Ziel sei es, Lehrkräfte zu stärken, die sich in den Schulen für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen.

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nadine Julitz, erklärte, der sogenannte Beutelsbacher Konsens werde von rechter Seite immer wieder umgedeutet und missbraucht. Das Gesetz solle Lehrkräften, die sich unter Druck gesetzt sehen, den Rücken stärken.

Es gebe kein Neutralitätsgebot gegenüber Extremismus.

Neben der Demokratiebildung setzt die Novelle laut der Fraktion Impulse für die Digitalisierung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026. Die digitale Landesschule erhalte zusätzliche Befugnisse, um Unterricht bei einem längerem Ausfall von Lehrkräften zu sichern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschließt Änderung des Schulgesetzes.
  • Gesetz stärkt Lehrkräfte, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen.

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der Lehrkräfte im Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus
  • Unterstützung gegen den Missbrauch des Beutelsbacher Konsenses
  • Förderung der Digitalisierung und Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026

Wer ist betroffen?

  • Lehrkräfte
  • Schüler
  • Grundschulen

Zahlen/Fakten?

  • Änderung des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026
  • Stärkung von Lehrkräften, die sich gegen Extremismus einsetzen

Wie geht’s weiter?

  • Stärkung von Lehrkräften, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen
  • Förderung der Digitalisierung in Schulen
  • Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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