Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tierseuchenbekämpfung in Heilbronn
Heilbronn () – Die Stadt Heilbronn hat eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel verfügt, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die Maßnahme gilt ab Mittwoch und zunächst bis zum 15. Januar, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Im Landkreis Heilbronn waren bereits Fälle der auch als Vogelgrippe bekannten Tierseuche nachgewiesen worden.
Von der Stallpflicht betroffen sind alle Geflügelarten wie Hühner, Truthühner, Enten und Gänse. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
Ausgenommen sind lediglich Haltungen mit Netzen oder Gittern, deren Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.
Bürger werden gebeten, tot aufgefundene Vögel beim Ordnungsamt oder Betriebsamt zu melden. Für Personen, die verendete Vögel bergen, wird das Tragen von Einmalhandschuhen und FFP2-Masken empfohlen.
In Heilbronn gibt es etwa 230 Geflügelhaltungen mit rund 7.600 Tieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Heilbronn verhängt Aufstallungspflicht für Geflügel zur Verhinderung der Geflügelpest.
- Maßnahme gilt ab Mittwoch bis 15. Januar; betrifft alle Geflügelarten.
- Bürger werden gebeten, tot gefundene Vögel zu melden; Tragen von Schutzausrüstung empfohlen.
Warum ist das wichtig?
- Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest
- Schutz der Geflügelbestände in der Region
- Gesundheitsschutz durch Meldung und sichere Handhabung tot gefundener Vögel
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter in Heilbronn
- Bürger, die tote Vögel finden
- Personen, die verendete Vögel bergen
Zahlen/Fakten?
- Aufstallungspflicht für Geflügel ab Mittwoch bis 15. Januar
- Rund 7.600 Tiere in etwa 230 Geflügelhaltungen in Heilbronn
- Fälle der Geflügelpest im Landkreis Heilbronn nachgewiesen
Wie geht’s weiter?
- Aufstallungspflicht bis 15. Januar verlängern, wenn nötig
- Kontinuierliche Überwachung der Situation und neuer Fälle
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung evaluieren und anpassen
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