Erster Geflügelpest-Fall in Wolfsburg nachgewiesen

14. November 2025
1 min Lesezeit

Erster Geflügelpest-Fall in Wolfsburg nachgewiesen

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheit und Umwelt in Wolfsburg

() – In Wolfsburg ist sehr wahrscheinlich ein erster Fall der Geflügelpest aufgetreten. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Bei einer Wildgans wurde das Virus nachgewiesen, wobei die endgültige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut noch aussteht.

Die bereits vor zwei Wochen erlassene Allgemeinverfügung behält trotz des aktuellen Falls ihre Gültigkeit. Demnach muss sämtliches im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Ausgenommen sind nur Haltungen mit weniger als 50 Tieren.

Als Grund für die Maßnahmen nennt die Stadt die hohe Gefahr einer Einschleppung durch Wildvögel. Das Wolfsburger Stadtgebiet mit seinen zahlreichen Flüssen und Feuchtgebieten gilt als wichtiges Durchzugsgebiet für Zugvögel.

Ziel ist es, jeden direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Warnschild vor Geflügelpest in (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • In Wolfsburg ist ein erster Fall der Geflügelpest sehr wahrscheinlich.
  • Das Virus wurde bei einer Wildgans nachgewiesen.
  • Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Warum ist das wichtig?

  • Frühzeitige Erkennung und Eindämmung der Geflügelpest
  • Schutz der heimischen Geflügelbestände
  • Verhinderung von Übertragungen zwischen Wild- und Haustieren

Wer ist betroffen?

  • Wildgänse
  • Inhaber von Geflügelhaltungen
  • Stadtbewohner von Wolfsburg

Zahlen/Fakten?

  • Erster mutmaßlicher Fall der Geflügelpest in Wolfsburg
  • Virusnachweis bei einer Wildgans
  • Haltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen

Wie geht’s weiter?

  • Weitere Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts abwarten
  • Fortdauer der Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen für Geflügel
  • Beobachtung der Situation und Anpassung der Maßnahmen nach Bedarf
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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