Häusliche Gewalt: "Spanische Fußfessel" kommt erst im Juli 2027

24. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik in : Verzögerung beim Gewaltschutz

Berlin () – Die „spanische Fußfessel“ zur Verhinderung häuslicher Gewalt gegen Frauen soll später eingeführt werden als geplant. Ursprünglich sollte das neue Gewaltschutzgesetz am 1. April 2027 in Kraft treten, nun verzögern sich die wesentlichen Regelungen zu der neuen elektronischen Aufenthaltsüberwachung bis zum 1. Juli nächsten Jahres, teilte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums dem „Redaktionsnetzwerk “ (Freitagausgabe) mit.

Grund für die Verzögerung seien eine verspätete Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz sowie nötige Vorbereitungen. betreibt die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die Träger elektronischer Fußfesseln – oft handelt es sich um verurteilte und dann entlassene Sexualstraftäter – seit 2012 observiert. Die „spanische Fußfessel“ ermöglicht anders als bei herkömmlichen Fußfesseln nicht allein der Polizei, den Aufenthaltsort von Überwachten zu kontrollieren. Sie gibt auch den meist weiblichen potenziellen Opfern über ein Empfangsgerät ein Signal, wenn ihnen womöglich Gefahr droht.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte den Zeitungen, man habe auch damit gerechnet, dass die Verkündung des Gesetzes früher klappt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 8. Mai verabschiedet, der Bundesrat war ihm am 12. Juni gefolgt. Durch die Unterzeichnung erst im Juli verschiebt sich der Zeitrahmen für die Vorbereitung um drei Monate.

Die GÜL mit Sitz in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt überwachte im vorigen Jahr 277 Menschen mit einer elektronischen Fußfessel – mit zuletzt 32 Mitarbeitern. Infolge der bundesweiten Einführung der „spanischen Fußfessel“ rechnet das zuständige hessische Justizministerium mit einer Verdreifachung der Fallzahl. Deshalb müsse die Zahl der Mitarbeiter auf über 100 steigen. Das gehe nicht von heute auf morgen, heißt es.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häusliche Gewalt: "Spanische Fußfessel" kommt erst im Juli 2027

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Die Einführung der „spanischen Fußfessel“ zur Verhinderung häuslicher Gewalt gegen Frauen wird später als geplant
  • Die zentralen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung verschieben sich vom 1. April 2027 auf den 1. Juli 2027
  • Ursache ist eine verspätete Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten sowie notwendige Vorbereitungen

Warum ist das wichtig?

  • Verzögerung des Gesetzes und damit des Einsatzes der elektronischen Überwachung erhöht zeitweise den Schutz- und Kontrollbedarf bei häuslicher Gewalt
  • Die „spanische Fußfessel“ signalisiert potenziellen Opfern bei Gefahr und kann so schneller zu Hilfe führen
  • Mehr Überwachte bedeuten höheren Personal- und Umstellungsaufwand, was für eine wirksame Umsetzung entscheidend ist

Wer ist betroffen?

  • Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Schutz gedacht ist
  • Verurteilte Sexualstraftäter, die nach einer Entlassung durch die elektronische Fußfessel überwacht werden

Zahlen/Fakten?

  • Gesetzesstart ursprünglich 1. April 2027, nun wesentliche Regelungen bis 1. Juli nächsten Jahres verzögert
  • Bundestag am 8. Mai verabschiedet, Bundesrat am 12. Juni gefolgt, Unterzeichnung erst im Juli
  • Hessen überwachte im vorigen Jahr 277 Menschen; zuletzt 32 Mitarbeiter; künftig über 100 Mitarbeiter erwartet, Fallzahl soll sich verdreifachen

Wie geht’s weiter?

  • Verzögerung der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bis zum 1. Juli nächsten Jahres
  • Gesetzesunterzeichnung erst im Juli verschiebt den Zeitplan der Vorbereitung um drei Monate
  • Hessen rechnet mit Verdreifachung der überwachten Fälle und muss Personal auf über 100 aufstocken
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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