Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg aufgehoben
Magdeburg () – Die seit Ende Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird zum 3. Februar aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Montag mit.
Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel müssen damit nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.
Allerdings bleiben Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel weiterhin verboten. Grund ist die nach wie vor hohe Einschätzung des Risikos für einen Viruseintrag in Geflügelhaltungen durch das Friedrich-Löffler-Institut.
Die Behörde geht weiterhin von einer Zirkulation des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation aus.
Geflügelhalter müssen die bekannten Sicherheitsmaßnahmen weiter einhalten. Die Stadt bittet darum, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Funde dem Gesundheits- und Veterinäramt zu melden.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt verfügbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird zum 3. Februar aufgehoben.
- Ausstellungen und Märkte mit Geflügel bleiben verboten.
- Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter müssen weiterhin eingehalten werden.
Warum ist das wichtig?
- Aufhebung der Stallpflicht ermöglicht freiere Haltung von Geflügel
- Fortdauernde Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Viruserregern bleiben wichtig
- Risiko für Geflügelpest bleibt hoch, daher weiterhin Veranstaltungen verboten
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter
- Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel
- Stadtverwaltung Magdeburg
Zahlen/Fakten?
- Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird zum 3. Februar 2025 aufgehoben.
- Ausstellungen und Märkte mit Geflügel bleiben verboten.
- Friedrich-Löffler-Institut schätzt weiterhin hohes Risiko für Viruseinträge.
Wie geht’s weiter?
- Stallpflicht wird zum 3. Februar aufgehoben
- Ausstellungen und Märkte mit Geflügel bleiben verboten
- Sicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden
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