Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitsversorgung und Pflegekosten in Deutschland
Berlin () – Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Kinder früher für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen.
Präsident Achim Brötel (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Wir unterstützen die Forderung, die Schonbeträge zu senken, nachdrücklich. Im Grunde ist das überfällig.“ Seit 2020 würden Kinder pflegebedürftiger Eltern grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. Diese Grenze sei eindeutig zu hoch, so Brötel.
Zur Begründung sagte er: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Er mahnte, man könne sich das einfach nicht mehr leisten. Deshalb wäre eine Absenkung nicht nur gerecht, sondern würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.
Zugleich forderte der Präsident neue Regeln für Schenkungen. Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen. Die Sozialämter beobachteten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen könne. Auch hier brauche man dringend die Unterstützung des Gesetzgebers.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Deutsche Landkreistag unterstützt Pläne, Kinder früher für Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen.
- Präsident Achim Brötel fordert eine Senkung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro und neue Regeln für Schenkungen.
- Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen sollen ebenfalls herangezogen werden, um die Sozialhilfeträger zu entlasten.
Warum ist das wichtig?
- Entlastung der kommunalen Sozialhilfeträger
- Gerechtigkeit im Sozialstaat
- Vermeidung von Vermögensübertragungen zur Umgehung der Pflegekosten
Wer ist betroffen?
- Kinder von pflegebedürftigen Eltern
- Pflegebedürftige Eltern
- Kommunale Sozialhilfeträger
Zahlen/Fakten?
- Kinder pflegebedürftiger Eltern werden ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen.
- Forderung nach Senkung der Schonbeträge.
- Präsident Achim Brötel: Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen sollen ebenfalls herangezogen werden.
Wie geht’s weiter?
- Absenkung der Schonbeträge für kinderunterhaltspflichtige Eltern
- Einführung neuer Regeln für Schenkungen und Vermögensheranziehung
- Unterstützung des Gesetzgebers erforderlich
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