Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik in Berlin: Neue Regelungen für Pflegekosten
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt die geplante Streichung der 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen von pflegenden Angehörigen. Seit ihrem Bestehen habe die Pflegeversicherung die Kommunen als Träger der Sozialhilfe massiv entlastet, sagte Warken der „Rheinischen Post“ (Samstag). Die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen zwinge zu weiteren Entlastungen – auch der Kommunen.
Deshalb müssten auch Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war, so die Ministerin. Dazu gehöre auch die 2019 beschlossene Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern einen Beitrag leisten müssen.
Künftig könnten Warkens Plänen zufolge auch Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, die jährlich weniger als 100.000 Euro Einkommen haben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Streichung der 100.000-Euro-Grenze für pflegende Angehörige.
- Angespannte Haushaltslage zwingt zu weiteren Entlastungen für die Kommunen.
- Kinder mit Einkommen unter 100.000 Euro könnten künftig zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden.
Warum ist das wichtig?
- Entlastung der Kommunen von Sozialhilfe-Kosten
- Anpassung an aktuelle Haushaltslage erforderlich
- Überprüfung alter Regelungen notwendig
Wer ist betroffen?
- pflegende Angehörige
- Kommunen
- Kinder von Pflegebedürftigen
Zahlen/Fakten?
- Streichung der 100.000-Euro-Grenze für pflegende Angehörige geplant
- Alte Regelung von 2019 gewährt, dass Kinder über 100.000 Euro Einkommen zahlen müssen
- Angespannte Haushaltslage erfordert weitere Entlastungen für Kommunen
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung der bestehenden Regelungen zur Pflegekostenbeteiligung
- Einbeziehung von Kindern mit Einkommen unter 100.000 Euro für Pflegekosten
- Fortsetzung der Entlastungsmaßnahmen für Kommunen in der Sozialhilfe
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