Kretschmer: Länder können keine Steuerausfälle tragen

14. Juni 2026
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Kretschmer: Länder können keine Steuerausfälle tragen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Sachsen: Steuerreform und Finanzen

() – Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) pocht darauf, dass der Bund alle Mindereinnahmen trägt, die durch eine Entlastung bei der Einkommensteuer entstehen.

„Die Länder können keine Einnahmeausfälle tragen. Und die Kommunen auch nicht“, sagte Kretschmer dem Nachrichtenportal T-Online.

„Eine Steuerreform ohne Kompensation der Mindereinnahmen wird im Bundesrat keine Mehrheit bekommen.“

Das Geld aus der Einkommensteuer wird aufgeteilt: Der Bund und die Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent der Einnahmen, die Gemeinden 15 Prozent. Zahlreiche Ministerpräsidenten haben zuletzt angemahnt, dass die Finanzlage von Ländern und Kommunen keine weiteren Ausfälle vertragen könne.

Kretschmer sprach sich dafür aus, auch die Reform der Einkommensteuer im Kontext der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sehen.

„Produktion ist in zu teuer“, sagte Kretschmer. „Da sind die Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge der eigentliche Faktor, der uns im internationalen Wettbewerb auf die Füße fällt.“

Er sprach sich dafür aus, „vor allem die Lohnnebenkosten in den Blick“ zu nehmen. Zusammen mit der Reform der Einkommensteuer müsse dann „das Gesamtbild“ stimmen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzamt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Ministerpräsident Kretschmer fordert, dass der Bund alle Mindereinnahmen durch Einkommensteuerentlastungen trägt.
  • Er betont, dass eine Steuerreform ohne Kompensation im Bundesrat keine Mehrheit erhalten wird.
  • Kretschmer hebt hervor, dass die Steuer- und Abgabenlage die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands negativ beeinflusst.

Warum ist das wichtig?

  • Bund soll Mindereinnahmen aus Einkommensteuerentlastung tragen
  • Länder und Kommunen können Einnahmeausfälle nicht verkraften
  • Steuerreform muss im Kontext der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet werden

Wer ist betroffen?

Zahlen/Fakten?

  • Bund und Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent der Einkommenssteuer, Gemeinden 15 Prozent
  • Mindereinnahmen durch Einkommensteuerentlastung dürfen nicht von Ländern und Kommunen getragen werden
  • Steuerreform benötigt Kompensation der Mindereinnahmen für Mehrheit im Bundesrat

Wie geht’s weiter?

  • Bund muss Mindereinnahmen durch Steuerentlastung tragen
  • Steuerreform benötigt Kompensation für Länder und Kommunen
  • Lohnnebenkosten und Einkommensteuerreform sollen im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet werden
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