EuGH: Kirchenaustritt allein rechtfertigt keine Kündigung

17. März 2026
1 min Lesezeit

EuGH: Kirchenaustritt allein rechtfertigt keine Kündigung

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Fragen im Kirchlichen Arbeitsrecht

() – Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres kündigen, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Anforderung, nicht aus der Kirche auszutreten, „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zudem müsse die Art der Tätigkeit und das Ethos der Einrichtung berücksichtigt werden.

Der konkrete Fall betrifft eine Beraterin der Katholischen Schwangerschaftsberatung in , die aus der Kirche austrat. Die Einrichtung hatte ihr daraufhin gekündigt, obwohl sie auch nicht-katholische Mitarbeiter beschäftigte. Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Zugehörigkeit zur Kirche nicht als wesentliche Anforderung für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin angesehen werden könne, wenn die Einrichtung selbst nicht-katholische Personen für die gleiche Tätigkeit beschäftige.

Das Bundesarbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass die Katholische Schwangerschaftsberatung darlegen müsse, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich sei, damit die Anforderung tatsächlich als notwendig und verhältnismäßig erachtet werden könne (C-258/24).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäischer Gerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht einfach kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt.
  • Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Zugehörigkeit zur Kirche keine wesentliche Anforderung für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin darstellt, wenn auch nicht-katholische Mitarbeiter beschäftigt sind.
  • Das Bundesarbeitsgericht muss entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt war.

Warum ist das wichtig?

  • Klärung, wann eine Kündigung im kirchlichen Kontext gerechtfertigt ist
  • Schutz der Rechte von Arbeitnehmern in katholischen Einrichtungen
  • Einfluss auf zukünftige Arbeitsverhältnisse und antidiskriminatorische Prinzipien

Wer ist betroffen?

  • Mitarbeiter einer katholischen Einrichtung
  • Beraterin der Katholischen Schwangerschaftsberatung in Deutschland
  • Nicht-katholische Mitarbeiter der Einrichtung

Zahlen/Fakten?

  • Kündigung eines Mitarbeiters wegen Austritts aus der Kirche rechtlich umstritten
  • Entscheidung des EuGH: Anforderung anKirchenzugehörigkeit muss wesentlich und gerechtfertigt sein
  • Fall betrifft Beraterin der Katholischen Schwangerschaftsberatung in Deutschland

Wie geht’s weiter?

  • Bundesarbeitsgericht muss Entscheidung über Kündigung treffen
  • Katholische Schwangerschaftsberatung muss Ethos- und Autonomiebeeinträchtigung darlegen
  • Erwartungen an gerechte Kündigung bei Kirchenaustritt klären
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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