Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
EU-Gericht entscheidet über Lufthansa-Hilfen
Luxemburg () – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission bestätigt, mit dem in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für die Lufthansa genehmigt worden waren. Das teilte der EuGH am Donnerstag mit.
Die Kommission hatte die Rekapitalisierung in Höhe von sechs Milliarden Euro zunächst als staatliche Beihilfe eingestuft, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten gegen diesen Beschluss Klage erhoben, woraufhin das erstinstanzliche EU-Gericht den Beschluss im Mai 2023 für nichtig erklärte. Die Lufthansa legte daraufhin ein Rechtsmittel ein, welches nun vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Kommission gegen den Befristeten Rahmen verstoßen hatte, indem sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei der Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital akzeptierte. Obwohl das Gericht nach Einschätzung der Luxemburger Richter in einigen Punkten zu strenge Maßstäbe angelegt hat, bestätigte der Gerichtshof die Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lufthansa-Maschine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- EuGH hat Nichtigerklärung von Milliardenhilfen für Lufthansa bestätigt
- EU-Kommission hatte Rekapitalisierung als staatliche Beihilfe genehmigt
- Rechtsmittel der Lufthansa wurde zurückgewiesen
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der Nichtigerklärung könnte Auswirkungen auf zukünftige staatliche Beihilfen haben.
- Erhöhtes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit von EU-Kommission-Entscheidungen.
- Stärkt den Wettbewerb innerhalb der Branche durch faire Prüfverfahren.
Wer ist betroffen?
- Lufthansa
- EU-Kommission
- Ryanair
- Condor
Zahlen/Fakten?
- 6 Milliarden Euro Rekapitalisierung für die Lufthansa
- EuGH bestätigte Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission
- Erstinstanzliches EU-Gericht erklärte Beschluss im Mai 2023 für nichtig
Wie geht’s weiter?
- Prüfung der rechtlichen Optionen für Lufthansa
- Mögliche Neuverhandlung der Hilfen mit der EU-Kommission
- Auswirkungen auf zukünftige staatliche Beihilfen im Luftverkehr
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