Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
EU-Recht und Familienleistungen in Deutschland
Luxemburg () – Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Regelung im Freistaat sah vor, dass Eltern, deren Kinder in bestimmten Mitgliedstaaten leben, weniger Familiengeld erhielten als solche, deren Kinder in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten wohnen.
Das Familiengeld betrug grundsätzlich 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, wurden jedoch teilweise deutlich niedrigere Beträge bezahlt.
Die Europäische Kommission hatte in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme gesehen und eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eingereicht.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Gewährung oder Höhe von Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis stelle eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, da sie insbesondere Wanderarbeitnehmer betreffe, deren Kinder eher in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Die unterschiedliche Behandlung könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Gleichbehandlung der Bezugsberechtigten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Europäischer Gerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das bayerische Familiengeld nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
- Eltern erhalten unterschiedlich hohe Familienleistungen je nach Wohnort der Kinder, was als Diskriminierung angesehen wird.
- Die Praxis wurde als Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme eingestuft.
Warum ist das wichtig?
- Verstöße gegen EU-Recht müssen korrigiert werden, um rechtliche Gleichheit zu gewährleisten.
- Schutz vor Diskriminierung für Wanderarbeitnehmer und deren Familien ist wichtig.
- Sicherstellung von fairen Familienleistungen unabhängig vom Wohnort des Kindes.
Wer ist betroffen?
- Eltern mit in anderen Mitgliedstaaten lebenden Kindern
- Wanderarbeitnehmer
- Bezugsberechtigte des Familiengeldes
Zahlen/Fakten?
- Familiengeld: 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 300 Euro für das dritte Kind
- Niedrigere Beträge für Kinder in anderen Ländern
- Europäische Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland ein
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung der Regelungen bezüglich Familienleistungen in Deutschland.
- Anpassung der Familiengeldleistungen an die Vorgaben des EuGH.
- Mögliche rechtliche und administrative Konsequenzen für betroffene Familien.
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