Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Bedenken zum Tariftreuegesetz in Berlin
Berlin () – Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat das neue Tariftreuegesetz des Bundes als nicht zielführend kritisiert.
„Tarifautonomie und die Entscheidung von Unternehmen für oder gegen eine Tarifbindung sind wichtige Elemente unserer Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsordnung“, sagte Werding der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Das Tariftreuegesetz soll die Tarifautonomie stärken, indem es die Entscheidungsfreiheit dazu einengt. Erfahrungsgemäß bringt das aber nichts.“
„Außer in Bayern und Sachsen gibt es in allen Bundesländern bereits Regelungen zur Tariftreue, unterschiedlich lange und mit verschiedenen Voraussetzungen, etwa für das Volumen öffentlicher Aufträge, bei denen die Bestimmungen greifen.“ Nach Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln gebe es aber keinerlei Anzeichen, dass dies die Tarifbindung erhöhe oder auch nur ihren kontinuierlichen Rückgang verlangsamt habe, sagte der Sozialexperte.
„Was bleibt, sind zusätzliche Bürokratie für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, und höhere Kosten für Aufträge an Branchen mit geringer Tarifbindung“, so das Mitglied im Wirtschafts-Sachverständigenrat der Bundesregierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Martin Werding (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Martin Werding kritisiert das neue Tariftreuegesetz des Bundes als nicht zielführend.
- Er weist darauf hin, dass das Gesetz die Tarifautonomie einschränkt und zusätzliche Bürokratie sowie höhere Kosten für Unternehmen verursacht.
- Vorhandene Regelungen zur Tariftreue in den Bundesländern zeigen keine positive Wirkung auf die Tarifbindung.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der Tarifautonomie und Entscheidungsfreiheit von Unternehmen sind zentral für den Arbeitsmarkt.
- Das neue Tariftreuegesetz führt zu zusätzlicher Bürokratie und Kosten, ohne die Tarifbindung zu verbessern.
- Aktuelle Regelungen zeigen keine positiven Effekte auf die Tarifbindung in den Bundesländern.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die öffentliche Aufträge anstreben
- Branchen mit geringer Tarifbindung
- Arbeitnehmer in Tarifverträgen
Zahlen/Fakten?
- Tarifautonomie und Unternehmensentscheidung zur Tarifbindung sind zentrale Elemente der Arbeitsmarktordnung
- In Bayern und Sachsen gibt es keine Regelungen zur Tariftreue, in anderen Bundesländern jedoch unterschiedliche
- Analysen zeigen keine Erhöhung der Tarifbindung oder Verlangsamung des Rückgangs
Wie geht’s weiter?
- Kritische Überprüfung der Wirksamkeit des Tariftreuegesetzes
- Mögliche Erhöhung der Bürokratie und Kosten für Unternehmen
- Notwendigkeit, die Tarifautonomie zu respektieren und nicht einzuschränken
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