Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Asylpolitik in Europa: Herausforderungen und Reformen
Berlin () – Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.
Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert. Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Throm (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Alexander Throm fordert ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Asylregeln nicht umsetzen.
- Er sieht die EU-Kommission in der Pflicht, Sanktionsmaßnahmen einzuleiten.
- Throm warnt vor dem Scheitern der Reform, wenn sich Staaten weigern, mitzumachen.
Warum ist das wichtig?
- Wichtigkeit des GEAS für die Asylverteilung in Europa
- Notwendigkeit von Sanktionsmaßnahmen gegen nicht kooperierende Mitgliedstaaten
- Risiko eines Scheiterns der Reform bei unzureichender Beteiligung einzelner Länder
Wer ist betroffen?
- Mitgliedstaaten der EU
- Italien und Griechenland
- Asylbewerber in Europa
Zahlen/Fakten?
- EU-Kommission soll Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten
- Throm nennt Beispiele: Verfahren gegen Ungarn mit Strafzahlungen
- Kritische Länder: Italien und Griechenland beim Dublin-System, Rückführungen erschwert
Wie geht’s weiter?
- EU-Kommission muss Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten
- Reform könnte scheitern, wenn Staaten sich verweigern
- Einhaltung der neuen Regeln durch alle EU-Staaten notwendig
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