Straubing: Zollkontrolle im Gastgewerbe
Straubing () – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut hat am späten Abend des 24. Juli eine Kontrolle im Gaststättengewerbe in Straubing durchgeführt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Unterstützt wurde die Aktion von der Ausländerbehörde der Stadt. Anlass waren Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei Beschäftigungsverhältnissen und Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
Bereits während der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest: gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, gegen die Ausweismitführungspflicht sowie gegen die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
Die Behörde leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem trafen die Prüfer drei Arbeitnehmer an, die nicht über den nötigen Aufenthaltstitel verfügten.
Gegen sie wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Die festgestellten Sachverhalte und die durchgeführten Befragungen werden derzeit ausgewertet. Die Kontrolle ist Teil der regelmäßigen behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und illegale Beschäftigungsstrukturen frühzeitig aufzudecken, so der Zoll.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Am 24. Juli wurde in Straubing eine Kontrolle im Gaststättengewerbe durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut durchgeführt, unterstützt von der Ausländerbehörde
- Dabei wurden Verstöße festgestellt, unter anderem gegen Stundenaufzeichnung und Ausweispflichten sowie die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- Ordnungswidrigkeiten- und Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, mehrere betroffene Arbeitnehmer ohne nötigen Aufenthaltstitel wurden vor Ort angetroffen
Warum ist das wichtig?
- Aufdecken und Ahnden von Verstößen gegen Stundenaufzeichnung und Ausweispflichten im Gaststättengewerbe
- Ermittlung wegen unerlaubter Beschäftigung und fehlender Aufenthaltstitel zum Schutz vor illegaler Arbeitsausübung
- Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen durch Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- Ein Ausländer, der unerlaubt beschäftigt wurde ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
Zahlen/Fakten?
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- Juli: Kontrolle im Gaststättengewerbe in Straubing
- Mehrere Verstöße festgestellt gegen Stundenaufzeichnungspflicht und Ausweismitführungspflicht sowie unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- 3 Arbeitnehmer ohne nötigen Aufenthaltstitel angetroffen, noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet
Wie geht’s weiter?
- Die Behörde wertet derzeit die festgestellten Sachverhalte und Befragungen aus
- Es werden weitere Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren betrieben
- Die Kontrolle ist Teil der regelmäßigen behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
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