Politik: Bundestag und Gesetzgebung in der Kritik
Berlin () – Gut drei Jahre nach seinem Eilantrag gegen das schnelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heizungsgesetzes sieht der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) kaum Besserung.
„Die Unart, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor der jeweilig entscheidenden Ausschusssitzung hunderte Seiten Änderungsanträge vorzulegen, hat sich meiner Meinung nach leider wenig geändert“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
Er war 2023 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil ihm aus seiner Sicht zu wenig Zeit blieb, die Novelle des Heizungsgesetzes ausreichend zu prüfen. Ein weitreichendes Urteil erwartet er offenbar nicht. Karlsruhe werde wohl „keine weitreichende Entscheidung treffen“, sagte er. Das Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet.
„Auch heute denke ich noch, dass ich damals richtig gehandelt habe“, erklärte Heilmann. Der Bundestag und die Bundesregierung gingen auch schon vor seiner Klage und leider auch weiterhin nicht sorgfältig mit dem Gesetzgebungsprozess um, das führe zu einer eigentlich vermeidbaren Entwertung der Demokratie, kritisierte der CDU-Politiker.
Auch wenn er finde, dass das Verfassungsgericht bei seiner einstweiligen Anordnung schon die richtige Analyse vorgenommen und die richtigen Rechtsfragen aufgeworfen habe, merke er, dass das Gericht damit hadere, aus dieser Analyse einen guten Maßstab zu bilden, an dem sich ein Gesetzgebungsverfahren messen lassen könne, sagte Heilmann. Daher könne er sich leider vorstellen, dass das Gericht am Donnerstag keine weitreichende Entscheidung treffen werde, erklärte er am Vorabend der Urteilsverkündung.
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| Bildhinweis: | Bundestagssitzung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Thomas Heilmann (CDU) kritisiert, dass sich das Verfahren zur Änderung des Heizungsgesetzes trotz seines Eilantrags vor dem Bundesverfassungsgericht kaum verbessert habe, insbesondere das späte Vorlegen von Änderungsanträgen kurz vor entscheidenden Ausschusssitzungen
- Heilmann hatte 2023 geklagt, weil ihm zu wenig Zeit für die Prüfung der Novelle des Heizungsgesetzes blieb, und erwartet nun offenbar keine weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Das Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet
Warum ist das wichtig?
- Zu späte und unzureichend vorbereitete Änderungsanträge kurz vor Ausschusssitzungen entwerten laut dem CDU-Politiker den Gesetzgebungsprozess und damit die Demokratie
- Eine zu wenig sorgfältige Handhabung des Gesetzgebungsprozesses kann dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht eher zurückhaltend entscheidet und das Verfahren möglicherweise nicht grundlegend verbessert wird
Wer ist betroffen?
- Thomas Heilmann (ehemaliger Bundestagsabgeordneter, CDU)
- Bundestag und Bundesregierung
- Das Bundesverfassungsgericht
Zahlen/Fakten?
- Gut drei Jahre nach einem Eilantrag gegen das schnelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heizungsgesetzes sieht Thomas Heilmann kaum Besserung
- Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet
- Urteil voraussichtlich keine weitreichende Entscheidung durch Karlsruhe
Wie geht’s weiter?
- Der CDU-Politiker Thomas Heilmann erwartet keine weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet
- Trotz des früheren Eilantrags sieht er weiterhin kaum Besserung beim Gesetzgebungsprozess, insbesondere bei der späten Vorlage hunderter Änderungsanträge in den Nachtstunden vor Ausschusssitzungen
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