Karlsruhe: Streit um Heizungsgesetz abgewiesen
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition aus dem Jahr 2023 verworfen.
Die Anträge im Organstreitverfahren seien unzulässig, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Der Antragsteller habe seine Antragsbefugnis nicht substantiiert dargelegt. Er habe insbesondere nicht ausreichend begründet, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz in seinem Recht auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt sein könnte.
Heilmann hatte sich in seinen Rechten verletzt gesehen, da er den Ablauf des Verfahrens als mangelhaft empfand. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Im Eilverfahren hatte das Gericht dem Bundestag noch untersagt, die zweite und dritte Lesung in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Im Hauptsacheverfahren stellte das Gericht aber nun fest, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen habe.
Heilmann hatte argumentiert, dass das Verfahren die parlamentarische Willensbildung behindert habe. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundestag durch die Gestaltung des Verfahrens seine Rechte verletzt haben könnte. Die Entscheidung des Senats fiel einstimmig.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz 2023 verworfen
- Die Anträge im Organstreitverfahren wurden als unzulässig bewertet, weil Heilmann seine Antragsbefugnis nicht ausreichend substantiiert begründet hatte
- Das Gericht stellte im Hauptsacheverfahren fest, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt
Warum ist das wichtig?
- Das Gericht verwirft die Organklage und stellt damit klar, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden war
- Die Antragsbefugnis wurde als nicht ausreichend substantiiert bewertet, sodass der Kläger keine Verletzung seines Rechts auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung nachweisen konnte
- Die vorherige einstweilige Untersagung der Lesungen blieb ohne Erfolg im Hauptsacheverfahren, was die Umsetzung des Verfahrens rechtlich absichert
Wer ist betroffen?
- Thomas Heilmann, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter
Zahlen/Fakten?
- 2023
- einstimmig entschieden
-
- und 3. Lesung in der laufenden Sitzungswoche untersagt
Wie geht’s weiter?
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz verworfen
- Der Antrag im Organstreitverfahren wurde als unzulässig bewertet, weil die Antragsbefugnis nicht ausreichend substantiiert dargelegt wurde
- Das Gericht bestätigte im Hauptsacheverfahren, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt
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