Vogelgrippe-Ausbruch in Osterwieck führt zu Stallpflicht im Harz

29. Januar 2026
1 min Lesezeit

Vogelgrippe-Ausbruch in Osterwieck führt zu Stallpflicht im Harz

Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt

Landwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Harz

Osterwieck () – Im Landkreis Harz ist es erneut zu einem Ausbruch der Vogelgrippe gekommen. Wie der Landkreis mitteilte, wurde die aviäre Influenza in einem Putenmastbetrieb im Osterwiecker Ortsteil Bühne nachgewiesen.

Die amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus, die Ursache für den Eintrag des Virus ist unklar.

Zum Schutz weiterer Bestände hat das Veterinäramt des Landkreises ab sofort eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet. Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln und Laufvögel müssen demnach in geschützten Ställen untergebracht werden.

Zudem sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel verboten. Im betroffenen Betrieb müssen alle Tiere vorsorglich gekeult werden.

Bürger, die kranke oder tote Wildvögel finden, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt des Landkreises Harz zu melden.

Ab dem 29. Januar steht zudem ein Bürgertelefon bei der Stadt Osterwieck für Rückfragen zur Verfügung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz festgestellt.
  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet.
  • Alle Tiere im betroffenen Betrieb sollen gekeult werden.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Geflügelbestände
  • Vermeidung der Ausbreitung des Virus
  • Prävention von möglichen Gesundheitsrisiken

Wer ist betroffen?

  • Putenmastbetrieb im Landkreis Harz
  • Geflügelhalter (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Laufvögel)
  • Bürger, die kranke oder tote Wildvögel finden

Zahlen/Fakten?

  • Neues Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz
  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis angeordnet
  • Tiermärkte und Ausstellungen mit Geflügel verboten

Wie geht’s weiter?

  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Harz
  • Alle Tiere im betroffenen Betrieb müssen gekeult werden
  • Bürgertelefon für Rückfragen steht ab 29. Januar zur Verfügung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss