Erster Vogelgrippe-Fall in Münster bestätigt – Sicherheitsvorkehrungen für Tierhalter

11. November 2025
1 min Lesezeit

Erster Vogelgrippe-Fall in Münster bestätigt – Sicherheitsvorkehrungen für Tierhalter

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitswarnung in Münster wegen Vogelgrippe

Münster () – In Münster ist erstmals ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Ein tot aufgefundener Kranich in Albachten-Ventrup war mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert, wie das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte.

Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster teilte mit, dass es sich um einen Einzelfall handelt und daher keine allgemeine Stallpflicht verhängt wird.

Für Geflügelhalter gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen: Sie sollten ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken und Futter geschützt lagern. Straßen- und Stallkleidung müssen strikt getrennt werden.

Bei drei oder mehr Todesfällen innerhalb von 24 Stunden in Beständen mit bis zu 100 Tieren müssen Halter umgehend das Veterinäramt informieren.

Bürger werden gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten. Funde toter Vögel wie Enten, Gänse oder Schwäne sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • In Münster wurde erstmals ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel nachgewiesen.
  • Ein tot aufgefundener Kranich war mit dem H5N1-Virus infiziert.
  • Es handelt sich um einen Einzelfall, daher keine allgemeine Stallpflicht.

Warum ist das wichtig?

  • Erster Nachweis von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Münster.
  • Wichtige Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere.
  • Sensibilisierung der Bürger für den Umgang mit kranken oder toten Wildvögeln.

Wer ist betroffen?

  • Geflügelhalter
  • Bürger
  • Wildvögel

Zahlen/Fakten?

  • Erster Nachweis von Vogelgrippe in Münster bei einem Wildvogel
  • Infizierter Kranich war mit dem H5N1-Virus belastet
  • Gesundheits- und Veterinäramt verordnet keine allgemeine Stallpflicht

Wie geht’s weiter?

  • Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter umsetzen
  • Tote Wildvögel melden und Abstand halten
  • Informieren bei mehreren Todesfällen in Beständen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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