Berlin: Sicherheit nach CSD-Anschlag
Berlin () – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im Fall des Anschlags auf den CSD in Berlin keine Versäumnisse bei Polizei und Verfassungsschutz. Der mutmaßliche Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden, sagte DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz der „Rheinischen Post“. Sämtliche rechtlich zulässigen Befugnisse zur Gefahrenabwehr seien angewendet worden.
Stattdessen müsse bei Gesetzen und Ausstattung der Polizei nachgebessert werden. Für weitergehende Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel oder eine längerfristige Präventivhaft fehlten in Berlin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Zudem verfügten Polizei und Verfassungsschutz nicht über die personellen Ressourcen, um sämtliche Gefährder rund um die Uhr zu überwachen.
Teggatz kritisierte hingegen die Politik und Justiz. Die Politik hätte längst ein modernes Polizeigesetz mit umfassenden präventiven Befugnissen auf den Weg bringen müssen, so der Gewerkschaftsvorsitzende. Dazu gehörten aus seiner Sicht insbesondere Befugnisse wie die Präventivhaft, die elektronische Fußfessel, die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie der Einsatz automatisierter Gesichts- und Verhaltenserkennung mittels Videotechnik und KI an öffentlichen Plätzen.
Die Entscheidung des Berliner Gerichts, eine sogenannte Vorbewährung anzuordnen, habe nun eine Tote und zahlreiche Verletzte zur Folge gehabt, fuhr Teggatz fort. Sollte das Gericht rechtlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit gehabt haben, müsse das Jugendstrafrecht dringend angepasst werden, damit sich so etwas in Zukunft nicht wiederhole.
Am Dienstag fand eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den CSD in Berlin statt, in der es um die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags ging.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht im Anschlagsfall auf den CSD in Berlin keine Versäumnisse bei Polizei und Verfassungsschutz; der mutmaßliche Attentäter sei bekannt gewesen und unter Beobachtung gestanden
- Die Gewerkschaft kritisiert, dass in Berlin für weitergehende Präventionsmaßnahmen wie elektronische Fußfessel oder längerfristige Präventivhaft keine gesetzlichen Grundlagen sowie nicht genug Personal für eine rund-um-die-Uhr-Überwachung vorhanden seien
- Die Vorbewährung durch ein Berliner Gericht wird als Folge einer Toten und zahlreicher Verletzter kritisiert; zudem habe es eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag gegeben
Warum ist das wichtig?
- Der mutmaßliche Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und unter Beobachtung gestanden, daher keine Versäumnisse bei Polizei und Verfassungsschutz
- Für weitergehende Präventionsmaßnahmen wie elektronische Fußfessel oder längerfristige Präventivhaft fehlten in Berlin die gesetzlichen Grundlagen
- Polizei und Verfassungsschutz hätten nicht die personellen Ressourcen, um alle Gefährder dauerhaft zu überwachen
Wer ist betroffen?
- Der mutmaßliche Attentäter, der den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und unter Beobachtung gestanden habe
- Polizei und Verfassungsschutz in Berlin, denen es an gesetzlichen Grundlagen und personellen Ressourcen für umfassende Überwachung sowie weitergehende Maßnahmen fehle
- Eine Tote und zahlreiche Verletzte nach der Entscheidung des Berliner Gerichts
Zahlen/Fakten?
- mutmaßlicher Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden
- elektronischer Fußfessel und längerfristige Präventivhaft fehlten in Berlin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen
- Vorbewährung habe eine Tote und zahlreiche Verletzte zur Folge gehabt
Wie geht’s weiter?
- Der mutmaßliche Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden; rechtlich zulässige Befugnisse zur Gefahrenabwehr seien angewendet worden
- Es brauche nachgebesserte Gesetze und Ausstattung, u.a. Präventivhaft, elektronische Fußfessel, Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und KI-gestützte Gesicht-/Verhaltenserkennung
- Das Jugendstrafrecht müsse angepasst werden, falls das Gericht rechtlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit hatte
- CSD-Anschlag: Grüne verlangen von Dobrindt mehr Aufklärung - 4. August 2026
- BDEW: Stromversorgung in Deutschland trotz Trockenheit gesichert - 4. August 2026
- Ceuta: EU-Innenminister sichern Spanien Solidarität zu - 4. August 2026
