Dobrindt verteidigt nach CSD-Anschlag Bundesbehörden

27. Juli 2026
2 min gelesen

Innenpolitik: Urteil gegen CSD-Attentäter
() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters scharf kritisiert und zugleich die Bundesbehörden gegen Vorwürfe des Versagens in Schutz genommen.

Der Täter sei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen, seine Verurteilung sei jedoch zur Bewährung ausgesetzt worden – zudem habe er sich vor Beginn einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist“, sagte Dobrindt am Montag den ARD-Tagesthemen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil bereits Beschwerde eingelegt, über die bislang aber noch nicht entschieden worden sei.

Auf die Frage, ob die Bundesbehörden Fehler gemacht hätten, verwies der Minister auf die föderale Zuständigkeit: Die technischen Überwachungsmaßnahmen gegen den Mann seien von Berliner Landesbehörden durchgeführt worden, hätten den Anschlag aber nicht verhindern können. Die Einstufung als Gefährder sei richtig gewesen, ebenso das Gerichtsverfahren – das eigentliche Problem verortet Dobrindt im Ausgang der Gerichtsentscheidung selbst.

Zurückhaltend äußerte sich Dobrindt zu Forderungen, den Zugang von Gefährdern zu Mietfahrzeugen zu erschweren, nachdem der Täter unbemerkt einen Transporter angemietet hatte. „Mir fehlt der Glaube daran, dass sowas zu lösen wäre“, so der Minister – wer kein Auto mieten könne, leihe sich eines aus, kaufe eines unter falschem Namen oder stehle es. Das eigentliche Problem müsse an anderer Stelle angegangen werden.

Zur Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, zeigte sich Dobrindt gesprächsbereit, aber zurückhaltend: Das komme nur bei Doppelstaatlern infrage, setze eine bestehende zweite Staatsangehörigkeit voraus und erfordere die Bereitschaft zur Abschiebung ins Herkunftsland. Das sei „ein sehr komplexes Unterfangen“, so Dobrindt in der ARD, ihm gehe es zunächst um schneller umsetzbare Maßnahmen.

Auf den Einwand, es fehle schlicht an Personal für Überwachung, widersprach Dobrindt: Es gebe ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten – das Problem liege auch in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze.

Mit Blick auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte der Minister ein, dass sich nicht alle Risiken beseitigen ließen: Der Staat könne Gefährder bestmöglich unter Kontrolle halten, eine hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr sei aber nicht möglich. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssten abgeschoben werden, mit deutschen Staatsbürgern unter den Gefährdern müsse man im Land umgehen.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass der Innenminister nun ein umfassendes Sicherheitspaket plant. Dobrindt fordert Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden – und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen. Er sprach sich dafür aus, stärker mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu arbeiten, etwa durch elektronische Fußfesseln. Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig – die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien derzeit sehr unterschiedlich, weshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung nötig sei.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dobrindt verteidigt nach CSD-Anschlag Bundesbehörden

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisiert die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters, weil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde; die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt
  • Der Täter war den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft, die Überwachung lief über Berliner Landesbehörden, konnte den Anschlag aber nicht verhindern
  • Dobrindt plant ein Sicherheitspaket und fordert strengere Regeln für den Umgang mit Gefährdern, unter anderem stärkere präventive Maßnahmen wie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und elektronische Fußfesseln

Warum ist das wichtig?

  • Der Innenminister kritisiert die Bewährungsaussetzung trotz Einstufung des Täters als Gefährder, weil dies das Sicherheitsrisiko erhöhen kann
  • Er fordert präventive und einheitliche Regeln für Gefährder, etwa stärkere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (z. B. elektronische Fußfesseln) und Vermeidung von Jugendstrafrecht/Bewährung
  • Er betont, dass die Gefahr nicht vollständig ausschaltbar ist, aber durch bessere Anwendung bestehender Gesetze und schnellere umsetzbare Maßnahmen reduziert werden muss

Wer ist betroffen?

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
  • Berliner Landesbehörden
  • Bundesbehörden und Sicherheitsbehörden

Zahlen/Fakten?

  • Täter sei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen; Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt
  • Beschwerden gegen das Urteil bereits eingelegt; Entscheidung darüber bislang noch nicht getroffen
  • Anschlag vom Breitscheidplatz 2016; aus Sicht des Ministers nicht 100% Ausschaltung der Gefahr möglich

Wie geht’s weiter?

  • Dobrindt kritisiert die Bewährung des Urteils; die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde
  • Er will ein bundesweit einheitliches Sicherheitspaket: verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden, und präventive Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln
  • Abschiebungen sollen bei nicht-deutschen Gefährdern greifen, bei Doppelstaatlern sei Entzug der Staatsbürgerschaft nur unter komplexen Voraussetzungen möglich
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