Verfassungsschützer hält Überwachung aller Gefährder für unmöglich

1. August 2026
1 min Lesezeit

Politik: Verfassungsschutz in

() – Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer, hält eine flächendeckende Überwachung aller Gefährder in für nicht möglich. Das macht er in einem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zum Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day durch den als „Gefährder“ eingestuften Islamisten Abdul B. deutlich.

„Der Begriff `Gefährder` ist keine strafrechtliche Verurteilung“, schreibt Kramer. „Er bezeichnet eine polizeiliche Einschätzung, wonach einer Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden. Allein aufgrund dieser Prognose kann jemand in einem Rechtsstaat nicht zeitlich unbegrenzt inhaftiert oder anders sanktioniert werden. Daraus entsteht ein reales Dilemma. Sicherheitsbehörden können eine Person für gefährlich halten. Für eine dauerhafte Haft müssen dennoch konkrete Straftaten nachgewiesen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach Verbüßung einer Strafe oder Aufhebung der Untersuchungshaft kommt die Person gegebenenfalls frei.“

Er fügt hinzu: „Eine lückenlose Observation rund um die Uhr bindet sehr viele Einsatzkräfte und kann nur bei einer begrenzten Zahl von Personen dauerhaft durchgeführt werden. Selbst bei einer Überwachung lässt sich eine kurzfristige Tatentscheidung mit einem Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindern. Ein deutscher Staatsbürger kann überdies nicht wie ein ausländischer Gefährder abgeschoben werden. Der Staat muss mit dem Risiko im Inland umgehen.“

Das Bundeskriminalamt stufte zuletzt 410 Islamisten als Gefährder ein, hinzu kommen 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder.

Kramer regt stattdessen andere Maßnahmen an: eine strafrechtliche Verfolgung von einschlägig Verdächtigen mit krimineller Geschichte bereits im Vorfeld, konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote, soweit rechtlich zulässig elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form von Fußfesseln sowie mehr und fachlich kompetentere langfristige De-Radikalisierungsarbeit. Er schreibt: „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Der Verfassungsschützer schreibt ferner, die Herkunft der Täter sei „kein brauchbarer Gefahrenindikator“. Ein erheblicher Teil der heutigen Bedrohung entstehe vielmehr durch Menschen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen seien. Bedeutsamer sei das Alter. „Wir haben es generell häufig mit sehr jungen und digital radikalisierten Personen zu tun – und einer weiter sinkenden Altersgrenze“, so Kramer. „Von den knapp 350 EU-weiten Festnahmen im Bereich jihadistischer Terrorismus waren 2025 laut Europol ungefähr 100 Personen höchstens 18 Jahre alt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Verfassungsschützer hält Überwachung aller Gefährder für unmöglich

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer sagt, dass eine flächendeckende Überwachung aller Gefährder in Deutschland nicht möglich sei und nennt rechtliche sowie praktische Grenzen
  • Er ordnet den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day im Kontext der als Gefährder eingestuften Person Abdul B. ein und fordert statt Überwachung u.a. konsequente strafrechtliche Verfolgung, bessere Auswertung digitaler Spuren, Prävention und De-Radikalisierungsarbeit

Warum ist das wichtig?

  • Zeigt die Grenzen dauerhafter Überwachung von Gefährdern auf und erklärt, warum ohne konkrete nachgewiesene Straftaten keine zeitlich unbegrenzte Haft oder Sanktion möglich ist
  • Macht deutlich, dass andere Maßnahmen wie digitale/finanzielle Spurenauswertung, Übergaben nach Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote sowie langfristige Deradikalisierungsarbeit wichtiger sind als eine lückenlose Observation
  • Betont, dass die Bedrohung besonders häufig von sehr jungen, digital radikalisierten Personen ausgeht und Herkunft daher kein verlässlicher Gefahrenindikator ist

Wer ist betroffen?

  • Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer
  • In Deutschland eingestufte Gefährder, insbesondere Islamisten wie Abdul B.
  • Deutsche Sicherheitsbehörden und Einsatzkräfte, die Überwachungen nicht flächendeckend leisten können

Zahlen/Fakten?

  • 410 Islamisten als Gefährder eingestuft
  • 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder
  • rund 350 EU-weite Festnahmen im Bereich jihadistischer Terrorismus; 2025 laut Europol etwa 100 Personen höchstens 18 Jahre alt

Wie geht’s weiter?

  • Flächendeckende 24/7-Überwachung aller Gefährder sei nicht dauerhaft möglich und könne kurzfristige Tatentscheidungen mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern
  • Stattdessen: strafrechtliche Verfolgung einschlägig Verdächtiger im Vorfeld, konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, engmaschige Übergaben nach Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote sowie langfristige De-Radikalisierungsarbeit
  • Relevanter seien Alter und digitale Radikalisierung statt der Herkunft; jüngere Personen spielten in jüngsten Zahlen im jihadistischen Terrorismus eine große Rolle
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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