Politik: Berliner CSD-Sicherheit
Berlin () – Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, werden die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder lauter.
„Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU), im RBB-Inforadio. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dieses bezieht sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie das Thema Präventivhaft.
Zum Jugendstrafrecht sagte Hierl, dass man zum Beispiel sagen könnte, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine sogenannte Entwicklungsunreife nicht mehr gegeben sei. Dann könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das Thema Bewährungsstrafen könne man angehen, sodass es für bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.
Zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl: „Da müssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das für jeden Fall sinnvoll ist, aber darüber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz.“ Darüber hinaus seien einheitliche Regeln für eine Präventivhaft nötig. Bayern könne hier ein Vorbild sein, so Hierl.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte die Vorschläge von Dobrindt zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ebenfalls. „Die Vorschläge von Alexander Dobrindt haben meine volle Unterstützung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass der Staat uns schutzlos lässt vor hochgefährlichen und oft bereits volljährigen Tätern“, sagte Krings der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Er halte es daher zusätzlich für notwendig, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Mit Blick auf den CSD-Anschlag sagte Krings, auf den Täter sei bei seiner früheren Verurteilung in Berlin mit großer Selbstverständlichkeit Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er bei der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei, sich systematisch radikalisiert habe und mit hoher krimineller Energie mehrmals Ausreiseversuche durchgeplant und unternommen habe. Dies zeuge eben nicht von einer „Entwicklungsverzögerung“, sondern sei ein Beispiel für die Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis. Der Gesetzgeber müsse darauf eine klare Antwort geben. Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig auch mit der vollen Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen, so der Unionsfraktionsvize.
Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, für die ihm eine sogenannte „Vorbewährung“ zugestanden wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe, gefordert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin fordern Unionspolitiker ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket an mit Fokus auf Jugendstrafrecht, elektronischen Fußfesseln und Präventivhaft
- Der mutmaßliche Täter war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt und war im Mai wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt worden
Warum ist das wichtig?
- Verhindert künftige Angriffe durch ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder
- Stellt sicher, dass bei volljährigen, hochgefährlichen Tätern konsequent Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht angewandt wird
- Ermöglicht effektivere Schutzmaßnahmen durch Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln und einheitliche Regeln für Präventivhaft
Wer ist betroffen?
- der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD, der den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt war
- junge bzw. als jugendlich verurteilte Täter bei der Anwendung des Jugendstrafrechts, die bereits volljährig sind (ab 18 Jahren)
- hochgefährliche, bereits volljährige Täter im Zusammenhang mit Forderungen nach strengeren strafrechtlichen Maßnahmen
Zahlen/Fakten?
- Drei-Punkte-Sicherheitspaket
- Jugendstrafe: ein Jahr und zehn Monate
- Täter war bei der Tat 20 Jahre alt und im Mai verurteilt worden
Wie geht’s weiter?
- Dobrindt will ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket umsetzen, das Jugendstrafrecht verschärfen, elektronischen Fußfesseln ausweiten und Präventivhaft klar regeln soll
- Beim Anschluss an terroristische Vereinigungen soll Entwicklungsunreife künftig ausgeschlossen und Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, außerdem sollen Bewährungsstrafen für bestimmte Taten stärker eingeschränkt werden
- Ab 18 Jahren soll konsequent Erwachsenenstrafrecht gelten, um Fälle wie den CSD-Täter künftig mit voller strafrechtlicher Verantwortung zu verfolgen
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