Politik: Anschlag auf CSD in Berlin
Berlin () – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag auf den Christopher-Street-Day (CSD) in Berlin – warnt aber vor populistischen Forderungen und politischen Schnellschüssen.
Die Gewerkschaft halte es für geboten, die rechtspolitische Diskussion nach dem Anschlag „auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyse zu führen“, heißt es in einem Positionspapier des GdP-Bundesvorstands, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Die GdP sehe derzeit keinen Anlass für eine kurzfristige Änderung im Jugendgerichtsgesetz. Stattdessen solle zunächst die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation des Gesetzes abgewartet werden. Dann könne systematisch bewertet werden, ob es Änderungsbedarf gebe. „Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht“, schreibt der GdP-Bundesvorstand.
Reformbedarf sehe die GdP aber im Bereich der gerichtlichen Spezialisierung: Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund stellten besondere Anforderungen an die gerichtliche Gefährlichkeits- und Sozialprognose. Um Radikalisierungsverläufe, Gefährderbewertungen und die Erfolgsaussichten von Deradikalisierungsmaßnahmen zu beurteilen, brauche es besondere Fachkenntnisse. „Die GdP regt daher an, zu prüfen, ob für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem Oberlandesgericht zugewiesen werden sollten“, heißt es in dem Papier.
Auch im Terrorismusstrafrecht sieht die Gewerkschaft Änderungsbedarf. „Die GdP fordert die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen“, schreibt der Bundesvorstand in seinem Papier. „Hierzu soll das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten wieder unter Strafe gestellt werden, um extremistischer Propaganda bereits im Vorfeld konkreter Unterstützungs- oder Vorbereitungshandlungen wirksam begegnen zu können“, heißt es darin.
Eine „pauschale Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für sämtliche als Gefährder eingestuften Personen“ unterstütze die GdP nicht. Vielmehr brauche es „ein abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls orientiert“. Die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen dazu in Bund und Ländern seien bislang zu unterschiedlich ausgestaltet und müssten dringend harmonisiert werden.
Die Polizeigewerkschaft weist zudem darauf hin, dass der „zivile Charakter der Polizei“ gewahrt werden müsse. Terrorbekämpfung sei eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden. Die Polizei müsse deshalb „personell, technisch und rechtlich so ausgestattet“ sein, aktuellen Bedrohungslagen begegnen zu können. Gleichzeitig halte die GdP an ihrem „Leitbild einer bürgerorientierten Polizei“ fest. „Die Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und Einsatzmittel darf nicht zu einer Militarisierung der Polizei führen“, mahnt der GdP-Bundesvorstand.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Gewerkschaft der Polizei fordert Konsequenzen aus einem islamistischen Anschlag auf den Christopher-Street-Day (CSD) in Berlin und warnt vor populistischen Schnellschlüssen
- Die GdP sieht derzeit keinen Anlass für kurzfristige Änderungen im Jugendgerichtsgesetz und will stattdessen die geplante Evaluation abwarten
- Reformbedarf sieht die GdP vor allem bei spezialisierter Zuständigkeit für Staatsschutzverfahren sowie bei der Wiedereinführung bestimmter Straftatbestände im Terrorismusstrafrecht und bei harmonisierten Maßnahmenkonzepten für Gefährder
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung einer sachlichen, rechtsstaatlichen Diskussion statt populistischer Schnellschüsse nach dem Anschlag
- Systematische Prüfung von Reformbedarf statt isolierter Verschärfungen, insbesondere durch spezialisierte Jugendkammern und Anpassungen im Terrorismusstrafrecht
- Abgestufte Maßnahmen je nach konkreter Gefahrenlage statt pauschaler Haftpflicht/Fußfesseln sowie Wahrung des zivilen Charakters der Polizei ohne Militarisierung
Wer ist betroffen?
- Jugendliche und Heranwachsende in Staatsschutzverfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund
- Als Gefährder eingestufte Personen
- Polizei als Sicherheitsbehörde und deren Personal, Technik und rechtliche Ausstattung
Zahlen/Fakten?
- Keine Angabe
Wie geht’s weiter?
- Evaluation des Jugendgerichtsgesetzes aus dem Koalitionsvertrag abwarten statt kurzfristiger Änderungen im Jugendgerichtsgesetz vornehmen
- Spezialisierte Jugendkammern für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende prüfen und schaffen oder dem Oberlandesgericht zuweisen
- Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen sowie abgestuftes Maßnahmenkonzept nach konkreter Gefahrenlage; Regelungen zur Harmonisierung anstoßen
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