Gesellschaft: Unterhaltspolitik in Berlin
Berlin () – Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) will beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kürzen. Wer mehr als 4.500 bis 5.000 Euro brutto im Monat verdiene, solle keinen Anspruch mehr darauf haben, dass der Staat für säumige Unterhaltspflichtige in Vorleistung trete, sagte Frei dem Talk-Format „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“ am Mittwoch.
„Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die müssen wir konzentrieren auf diejenigen, die wirklich bedürftig sind“, so Frei. „Und das bedeutet eben, wir müssen da eine Gehaltsgrenze einziehen. Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für Zahlungsausfälle des Partners einsteht.“
Die genaue Grenze werde sich erst im Gesetzgebungsverfahren erweisen. Eine ungefähre Spanne gab Frei aber vor: Man könne von einer Grenze sprechen, die bei 4.500 bis 5.000 Euro Monatseinkommen liege. Ab da sei es kaum zu rechtfertigen, warum die Allgemeinheit einspringen solle.
Frei wies auch die Kritik von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf an den Plänen zur Streichung des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 18-Jährige zurück. Es werde niemand im Regen stehen gelassen, behauptete er. Die Regelung sei zusammen mit anderen Veränderungen, etwa im Bundesteilhabegesetz oder der Kinder- und Jugendhilfe, von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni beschlossen worden.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seien in den letzten acht Jahren um das Vierfache gestiegen, so Frei. Das belaste die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wenn man dort Entlastung schaffen wolle, müsse man genau an solche Dinge herangehen.
Jugendämter können sich das Geld für die Vorleistung vom säumigen Elternteil im sogenannten Regress zurückholen. Die Rückzahlungspflicht greift aber nur, wenn dieser Elternteil finanziell leistungsfähig ist. In den meisten Fällen bleibt der Staat allerdings auf den Kosten sitzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mutter mit zwei Kindern (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) will den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kürzen, indem ab einem monatlichen Brutto-Einkommen von etwa 4.500 bis 5.000 Euro kein Anspruch mehr bestehen soll
- Frei begründet die geplante Gehaltsgrenze damit, dass die Sozialleistung auf wirklich Bedürftige konzentriert werden müsse, und verweist darauf, dass die genaue Grenze im Gesetzgebungsverfahren festgelegt wird
- Er weist Kritik zurück, wonach auch 16- bis 18-Jährige betroffen wären, und sagt, niemand werde im Regen stehen gelassen; zudem nennt er steigende Ausgaben als Belastung für Städte, Gemeinden und Landkreise
Warum ist das wichtig?
- Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, wenn das Einkommen über einer geplanten Gehaltsgrenze von 4.500 bis 5.000 Euro brutto liegt, damit der Staat nur wirklich Bedürftige unterstützt
- Entlastung von Städten, Gemeinden und Landkreisen, da die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss stark gestiegen sind und Kommunen dadurch finanziell belastet werden
- Verweis darauf, dass Rückforderungen im Regress nur bei finanzieller Leistungsfähigkeit des säumigen Elternteils greifen und sonst der Staat die Kosten trägt
Wer ist betroffen?
- Alleinerziehende, deren Unterhaltsvorschuss gekürzt werden soll
- Unterhaltsberechtigte mit mehr als 4.500 bis 5.000 Euro brutto Monatseinkommen
- Säumige Unterhaltspflichtige, für deren Zahlungsausfälle der Staat in Vorleistung tritt
Zahlen/Fakten?
- 4.500 bis 5.000 Euro brutto Monatseinkommen als geplante Gehaltsgrenze
- 16- bis 18-Jährige betroffen
- Ausgaben in den letzten acht Jahren um das Vierfache gestiegen
Wie geht’s weiter?
- Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende ab einer Gehaltsgrenze von 4.500 bis 5.000 Euro brutto monatlich; bei Überschreitung kein Anspruch mehr
- Gesetzgebungsverfahren soll die genaue Grenze festlegen; Entlastung von Städten, Gemeinden und Landkreisen durch stärkere Fokussierung auf Bedürftige
- Zusage, dass 16- bis 18-Jährige nicht im Regen stehen gelassen werden; Regelung sei mit weiteren Reformen beschlossen worden
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