Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Mordfall in Büchen bestätigt Urteil
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen Mordes an seiner Ex-Frau in Büchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht Lübeck hatte den Mann zudem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als „Verräterin“ ansah. Die Frau hatte sich 2016 gegen seinen Willen von ihm getrennt und war bestrebt, ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen.
Kurze Zeit nach der Anordnung der Zwangsversteigerung seiner Grundstücke erschoss der Angeklagte seine Ex-Frau an einem Waldweg.
Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler, weshalb es nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 5 StR 646/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof hat Revision eines Angeklagten verworfen.
- Angeklagter wurde wegen Mordes an Ex-Frau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
- Mann erschoss Ex-Frau nach Zwangsversteigerung seiner Grundstücke.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Gesellschaft durch Verurteilung von Gewaltverbrechen
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Zahlen/Fakten?
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- Mord geschah nach Zwangsversteigerungsanordnung
Wie geht’s weiter?
- Urteil des Bundesgerichtshofs ist rechtskräftig
- Keine weiteren rechtlichen Schritte des Angeklagten möglich
- Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe folgt
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