Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Justizfall in Leipzig: Totschlag-Versuch bestätigt
Leipzig () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag durch das Landgericht Neuruppin verworfen. Das teilte der BGH am Montag mit.
Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts stach der Angeklagte mit einem Messer auf seine Ehefrau ein, weil er sich von ihr provoziert fühlte. Er versetzte ihr mehrere Stiche in den Brustkorb, um sie zu töten.
Die Frau überlebte, da eine gemeinsame Tochter und Nachbarn sie bis zum Eintreffen der Notfallmedizin versorgten.
Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 19. März 2026 – 6 StR 4/26).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof verwarf Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag.
- Landgericht Neuruppin verurteilte den Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach Messerangriff auf seine Ehefrau.
- Frau überlebte dank schneller Hilfe von Tochter und Nachbarn.
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der rechtlichen Konsequenz für gewalttätige Taten
- Schutz der Öffentlichkeit durch Verurteilung von versuchtem Totschlag
- Präventive Wirkung von Strafurteilen gegen häusliche Gewalt
Wer ist betroffen?
- Angeklagter
- Ehefrau
- Tochter und Nachbarn
Zahlen/Fakten?
- Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
- Angeklagter stach mit einem Messer auf seine Ehefrau ein
- Die Frau überlebte dank Hilfe von Tochter und Nachbarn
Wie geht’s weiter?
- Urteil ist rechtskräftig
- Angeklagter bleibt in Haft
- Keine weiteren rechtlichen Schritte möglich
