Sächsische Amtsgerichte starten Test für Online-Klagen

15. April 2026
1 min Lesezeit

Sächsische Amtsgerichte starten Test für Online-Klagen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Digitalisierung der Justiz in Sachsen

() – In können Bürger seit Mittwoch an zwei Amtsgerichten erstmals Klagen vollständig online einreichen. Das teilte das Sächsische Staatsministerium der Justiz mit.

Getestet wird das neue Verfahren am größten Präsidialamtsgericht des Freistaates in und beim Amtsgericht Eilenburg, das örtlich für den Flughafen Leipzig/Halle zuständig ist.

Zunächst ist das Angebot auf bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten beschränkt. In Leipzig können Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme bis zu 10.000 Euro digital geltend gemacht werden, in Eilenburg gilt das Pilotprojekt nur für Forderungen aus der Fluggastrechte-Verordnung.

Grundlage ist ein Bundesgesetz zur Erprobung digitaler Verfahren, das auch in neun weiteren Bundesländern bis Anfang Oktober starten soll.

Die Klage kann über die bundesweite Plattform ’service.justiz.de‘ eingereicht werden. Über das Portal ‚Mein Justizpostfach‘ wird die digital erstellte Klage dann an das zuständige Gericht übermittelt. Das Verfahren ist schriftlich angelegt, das Gericht kann aber auch eine mündliche Verhandlung per Video ansetzen.

Für das Online-Verfahren gelten reduzierte Gerichtsgebühren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Amtsgericht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • In Sachsen können Bürger seit Mittwoch Klagen vollständig online einreichen.
  • Pilotprojekt an den Amtsgerichten in Leipzig und Eilenburg gestartet.
  • Angebot zunächst auf bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten und reduzierte Gerichtsgebühren beschränkt.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung des Zugangs zum Recht durch digitale Klageeinreichung
  • Unterstützung der Effizienz im Justizsystem
  • Pilotprojekt zur Erprobung digitaler Verfahren in Deutschland

Wer ist betroffen?

  • Bürger in Sachsen
  • Kläger mit zivilrechtlichen Ansprüchen bis zu 10.000 Euro
  • Fluggäste mit Forderungen aus der Fluggastrechte-Verordnung

Zahlen/Fakten?

  • Klagen können an zwei Amtsgerichten in Sachsen online eingereicht werden.
  • Maximale Forderung in Leipzig: 10.000 Euro; Eilenburg: Fluggastrechte-Verordnung.
  • Online-Verfahren hat reduzierte Gerichtsgebühren.

Wie geht’s weiter?

  • Testlauf in Leipzig und Eilenburg bis Oktober
  • Erprobung in weiteren Bundesländern geplant
  • Möglichkeit zur Videoverhandlung durch das Gericht
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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