Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Entwicklung in der Großregion Saarbrücken
Saarbrücken () – Grenzüberschreitende Projekte in der Großregion können ab sofort wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg VI A beantragen. Der vierte Projektaufruf startet am Montag, wie die saarländische Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz, Katastrophenschutz, Umwelt und Biodiversität.
Weitere förderfähige Bereiche umfassen Projekte zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, Bildung und lebenslanges Lernen sowie die Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Auch Vorhaben zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung und Governance-Verbesserungen können unterstützt werden.
Der Chef der Staatskanzlei, David Lindemann, rief saarländische Projektträger zur Teilnahme auf.
Anträge müssen bis Freitag, 13. Februar 2026 um 12:00 Uhr auf Deutsch und Französisch eingereicht werden. Förderfähig sind Projekte mit grenzüberschreitendem Mehrwert und Partnern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion, zu der neben dem Saarland auch Luxemburg, Wallonien, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen und Rheinland-Pfalz gehören.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Grenzüberschreitende Projekte können Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg VI A beantragen.
- Der vierte Projektaufruf startet am Montag, Anträge sind bis zum 13. Februar 2026 möglich.
- Geförderte Bereiche umfassen Klimaschutz, Katastrophenschutz, Bildung und Gesundheit.
Warum ist das wichtig?
- Förderung grenzüberschreitender Projekte stärkt Zusammenarbeit in der Großregion
- Unterstützung für nachhaltige Entwicklung in Bereichen wie Klimaschutz und Gesundheit
- Verbesserung der Lebensqualität durch gemeinsame Initiativen in Bildung und Arbeitsmarkt
Wer ist betroffen?
- Projektträger im Saarland
- Partner aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion
- Beteiligte Organisationen in den Bereichen Klimaschutz, Gesundheitsversorgung usw.
Zahlen/Fakten?
- Anträge bis 13. Februar 2026, 12:00 Uhr
- Projekte aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten erforderlich
- Fördermittel aus EU-Programm Interreg VI A verfügbar
Wie geht’s weiter?
- Anträge bis 13. Februar 2026 einreichen
- Projekte mit grenzüberschreitendem Mehrwert und Partnern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten nötig
- Themenbereiche: Klimaschutz, Katastrophenschutz, Bildung, Gesundheitsversorgung, öffentliche Verwaltung
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