Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sicherheitslage in Krefeld: Polizei im Einsatz
Krefeld () – Ein größerer Polizeieinsatz hat am Sonntagabend im Krefelder Stadtteil Cracau für Straßensperrungen im Bismarckviertel gesorgt. Auslöser war ein Hinweis eines Zeugen auf Schussgeräusche, wie die Polizei Krefeld mitteilte.
Gegen 17:40 Uhr hatte der Zeuge die Geräusche von einem rückwärtigen Balkon eines Hauses an der Hohenzollernstraße gemeldet.
Daraufhin sperrten Polizeikräfte vorsorglich angrenzende Straßen, um die Gefahr für Passanten zu minimieren. Bei der Durchsuchung der Wohnung trafen die Beamten auf zwei stark alkoholisierte Personen.
Es handelte sich um den 61-jährigen Wohnungsinhaber und einen 23-jährigen Besucher aus Krefeld.
Nach aktuellen Ermittlungen hatte der 23-Jährige von dem Balkon aus drei Schüsse mit einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben. Er wurde bei dem Einsatz leicht verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden.
Die Waffe wurde sichergestellt. Verstöße gegen das Waffengesetz werden nun geprüft.
Eine Gefahr für Anwohner habe nicht bestanden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Polizeieinsatz in Krefeld nach Schussgeräuschen
- Zwei stark alkoholisierte Personen gefunden, 23-Jähriger hatte Schreckschusswaffe genutzt
- Waffe sichergestellt, mögliche Verstöße gegen Waffengesetz werden geprüft
Warum ist das wichtig?
- Straßensperrungen erhöhen die Sicherheit der Passanten.
- Schnelle Reaktion der Polizei auf mögliche Schussgeräusche.
- Klärung von Waffengesetzverstößen fördert öffentliche Sicherheit.
Wer ist betroffen?
- 61-jähriger Wohnungsinhaber
- 23-jähriger Besucher aus Krefeld
- Anwohner (keine Gefahr bestanden)
Zahlen/Fakten?
- Polizeieinsatz in Krefeld, Stadtteil Cracau, wegen Schussgeräuschen.
- 17:40 Uhr Meldung eines Zeugen.
- 61-jähriger Wohnungsinhaber und 23-jähriger Besucher, Schüsse mit Schreckschusswaffe.
Wie geht’s weiter?
- Prüfung von Verstößen gegen das Waffengesetz
- Weitere Ermittlungen zu den Personen
- Keine Gefahr für Anwohner festgestellt
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