Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung und Umweltfragen in Duisburg
Duisburg () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bau der geplanten Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass es einen Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt habe.
Der Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom Juni 2024 sei voraussichtlich rechtswidrig.
Der 20. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass zunächst ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan für die bestehende Bergehalde vorliegen müsse. Dieser müsse von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg geprüft und zugelassen werden.
Die Prüfung der Deponie durch die Bezirksregierung Düsseldorf könne diese bergrechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Zudem habe die Bezirksregierung Düsseldorf selbst nicht ausreichend untersucht, ob der Standort für eine Deponie geeignet sei. Insbesondere seien mögliche Grundwasserbelastungen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang geprüft worden.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss liegen mehrere Klagen vor, unter anderem von einem Umweltverband.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Bau der Deponie Lohmannsheide gestoppt.
- Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt.
- Unzureichende Prüfung der Eignung des Standorts durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Warum ist das wichtig?
- Stopp des Deponiebaus schützt potenziell die Umwelt.
- Notwendigkeit einer fundierten Prüfung für Standort- und Genehmigungsfragen.
- Gericht sorgt für rechtskonforme Vorgehensweise bei der Projektgenehmigung.
Wer ist betroffen?
- Anwohner in Duisburg-Baerl
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Umweltverband
Zahlen/Fakten?
- Bau der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt
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- Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf voraussichtlich rechtswidrig
Wie geht’s weiter?
- Prüfung des Abschlussbetriebsplans für die Bergehalde durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich
- Eignung des Deponiestandorts muss erneut untersucht werden
- Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss weiterhin anhängig
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