Gesellschaft: OVG stoppt Wolfsabschuss in Münster
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt. Das Gericht hat mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen, teilte das OVG mit.
Der Kreis Olpe hatte am Samstag befristete Jagdgenehmigungen für vier Reviere erteilt und für sofort vollziehbar erklärt.
Zur Begründung hieß es, der Abschuss des Wolfs GW1896m sei erforderlich, um weitere landwirtschaftliche Schäden wie das Reißen von Nutztieren zu verhindern. Auf Antrag einer Naturschutzvereinigung stoppte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Vollziehung einer dieser Genehmigungen am 19. Juni.
Der zuständige 16. Senat des OVG führte zur Begründung aus, der Genehmigungsbescheid weise Ermessensfehler auf.
Die Annahme des Kreises, der Wolf habe gelernt, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, lasse sich nicht mit den vorgelegten Zahlen belegen. Zudem habe der Kreis nicht versucht, kurzfristig Informationen zur Art der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren zu erhalten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jägersitz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt und die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen
- Der Kreis Olpe hatte befristete, sofort vollziehbare Jagdgenehmigungen für vier Reviere erteilt, deren Vollziehung wegen Ermessensfehlern gestoppt bzw. nicht bestätigt wurde
- Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar
Warum ist das wichtig?
- Das OVG stoppt vorerst den Abschuss des Wolfs und begrenzt damit die behördliche Umsetzung der Jagdgenehmigungen
- Das Gericht beanstandet Ermessensfehler, weil Annahmen zum Umgang des Wolfs mit Herdenschutz nicht ausreichend belegt und wichtige Informationen zu den Einzäunungen nicht eingeholt wurden
- Die Entscheidung ist unanfechtbar und gibt damit eine verbindliche Rechtslage für das weitere Vorgehen im konkreten Fall vor
Wer ist betroffen?
- Kreis Olpe
- Wolfs "Milan" im Bereich der vier Reviere
- Naturschutzvereinigung sowie das Verwaltungsgericht Arnsberg
Zahlen/Fakten?
- Beschluss vom 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW; Beschwerde des Kreises Olpe am Dienstag zurückgewiesen
- Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt
- 4 befristete Jagdgenehmigungen für Reviere erteilt; Vollziehung einer Genehmigung am 19. Juni gestoppt
Wie geht’s weiter?
- Der Abschuss des Wolfs „Milan“ bleibt vorerst gestoppt, weil das OVG die Beschwerde des Kreises Olpe zurückgewiesen hat
- Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar; die Genehmigung wurde wegen Ermessensfehlern beanstandet
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