Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft von Umsatzsteuer befreit

3. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft von Umsatzsteuer befreit

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern

() – Schülerfirmen in müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Das teilte Bildungsministerin Simone am Mittwoch mit.

Damit wird eine ursprüngliche Übergangsregelung zu einer dauerhaften Lösung, nachdem der Bund sein Umsatzsteuergesetz geändert hat.

Die Neuregelung betrifft rechtlich unselbstständige Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen und der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns.

„Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, sagte Oldenburg. Die Steuerbefreiung gilt nur, solange die Leistungen nicht in erster Linie der Gewinnerzielung oder dem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen.

Anders verhält es sich bei rechtlich selbstständig organisierten Schülerfirmen, etwa in einer GbR. Diese können unter Umständen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen.

Im Land gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums keine in einer GbR organisierten Schülerfirmen. Aktuell existieren in Mecklenburg-Vorpommern 50 Schülerfirmen, seit 2023 haben sich etwa 20 neu gegründet.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzamt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben von der Umsatzsteuer befreit.
  • Bildungsministerin Simone Oldenburg kündigt dauerhafte Lösung nach Gesetzesänderung an.
  • Der Schwerpunkt der Schülerfirmen muss auf Unterrichtszweck und pädagogischer Vermittlung liegen.

Warum ist das wichtig?

  • Förderung praktischer wirtschaftlicher Bildung für Schüler
  • Entlastung für nicht gewinnorientierte, schulnahe Aktivitäten
  • Unterstützung der pädagogischen Zielsetzungen in Schulen

Wer ist betroffen?

  • Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern
  • rechtlich unselbstständige Schülerfirmen
  • rechtlich selbstständig organisierte Schülerfirmen (GbR)

Zahlen/Fakten?

  • Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
  • Es gibt derzeit 50 Schülerfirmen im Land, davon 20 seit 2023 neu gegründet.
  • Rechtlich selbstständige Schülerfirmen können unter Umständen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen.

Wie geht’s weiter?

  • Schülerfirmen in MV sind von Umsatzsteuer befreit.
  • Neuregelung bleibt bestehen, solange die Tätigkeiten dem Unterrichtszweck dienen.
  • Keine in GbR organisierten Schülerfirmen im Land.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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