Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrssicherheit auf der A4 bei Bad Hersfeld
Bad Hersfeld () – Die Autobahnpolizei hat auf der A4 bei Bad Hersfeld einen massiv überladenen Klein-Lkw aus Polen gestoppt. Das teilte das Polizeipräsidium Osthessen mit.
Bei einer Kontrolle nahe der Anschlussstelle Bad Hersfeld am Mittwoch fiel den Beamten der Transporter wegen einer deutlichen Seitenneigung auf.
Die anschließende Verwiegung ergab ein Gesamtgewicht von knapp 7.000 Kilogramm. Das Fahrzeug war damit fast doppelt so schwer wie erlaubt, denn die zulässige Gesamtmasse beträgt lediglich 3.500 Kilogramm.
Die Nutzlast von 380 Kilogramg wurde um mehr als das Achtfache überschritten.
Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt. Zudem hatte der ukrainische Fahrer die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und konnte keine Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten vorlegen.
Erst nach einer Umladung, einer Ruhepause und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durfte er weiterfahren. Der verantwortliche Unternehmer muss mit einem Bußgeld rechnen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lkw fast doppelt so schwer wie erlaubt (Archiv), Polizeipräsidium Osthessen via |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Autobahnpolizei stoppte überladenen Klein-Lkw auf A4 bei Bad Hersfeld.
- Gesamtgewicht von knapp 7.000 Kilogramm, fast doppelt so schwer wie erlaubt.
- Fahrer hatte Ladung nicht gesichert und keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten.
Warum ist das wichtig?
- Überladene Fahrzeuge stellen ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar.
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung und Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Bußgelder für verantwortliche Unternehmer fördern die Einhaltung von Verkehrsregeln.
Wer ist betroffen?
- Fahrer des überladenen Klein-Lkw (Ukrainer)
- Verantwortlicher Unternehmer
- Polizei (Autobahnpolizei)
Zahlen/Fakten?
- Gesamtgewicht des Lkw: knapp 7.000 Kilogramm
- Zulässige Gesamtmasse: 3.500 Kilogramm
- Nutzlast überschritten um mehr als das Achtfache: 380 Kilogramm
Wie geht’s weiter?
- Transporter muss nach Umladung weiterfahren
- Fahrer muss Ruhepause einlegen
- Unternehmer muss mit Bußgeld rechnen
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