Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsstreit um Kündigung in München
München () – Das Landesarbeitsgericht München hat die fristlose Kündigung einer leitenden Oberärztin der Technischen Universität München für unwirksam erklärt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die außerordentlichen Kündigungen aus dem Jahr 2024 das Arbeitsverhältnis nicht beendet hätten.
Die Kündigungen seien bereits an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist gescheitert.
Der Fall geht auf eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen der Ärztin und dem Chefarzt im Februar 2024 zurück. Die Oberärztin erstattete später Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung, was der Chefarzt bestritt.
Der Arbeitgeber, die TUM, kündigte ihr daraufhin im Juli 2024 unter anderem wegen Verleumdung und wegen einer Drucksituation im Team. Das Gericht stellte fest, dass notwendige Ermittlungen zur Aufklärung des Vorwurfs der Verleumdung nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt worden seien.
Auch für die sogenannte Druckkündigung, die auf Beschwerden von Mitarbeitern gestützt wurde, konnte der Arbeitgeber die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht nachweisen.
Das Gericht urteilte, dass der TUM die ausstehende Vergütung nachzuzahlen ist. Gegen das Urteil vom 21. April ist keine Revision möglich.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Das Landesarbeitsgericht München erklärte die fristlose Kündigung einer leitenden Oberärztin für unwirksam.
- Kündigungen scheiterten an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist.
- Arbeitgeber TUM muss ausstehende Vergütung nachzahlen.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigungen
- Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Fristen für Kündigungen
- Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und Vergütung bei unwirksamen Kündigungen
Wer ist betroffen?
- leitende Oberärztin der Technischen Universität München
- Chefarzt
- Arbeitgeber (TUM)
Zahlen/Fakten?
- Fristlose Kündigung einer Oberärztin für unwirksam erklärt
- Kündigungen aus dem Jahr 2024 nicht rechtswirksam
- Gericht entschied am 21. April 2024, dass TUM Vergütung nachzahlen muss
Wie geht’s weiter?
- TUM muss ausstehende Vergütung nachzahlen
- Keine Revision gegen das Urteil möglich
- Weitere rechtliche Schritte der Oberärztin sind unklar
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