Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: BGH-Urteil zur Datenspeicherung in Karlsruhe
Karlsruhe () – Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei gemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Urteil betrifft konkret die Schufa, die Daten zu erledigten Forderungen speichert und diese zur Bonitätsbewertung nutzt.
In dem verhandelten Fall hatte die Schufa drei gegen den Kläger gerichtete Forderungen für die Dauer von mehreren Jahren nach dem Ausgleich dieser Forderungen gespeichert. Auf dieser Grundlage ermittelte die Schufa für den Kläger einen Score-Wert, der die Gefahr eines Zahlungsausfalls als „sehr kritisch“ einstufte.
Im Prozess hatte der Kläger argumentiert, dass die Speicherung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Berufungsgericht jedoch teilweise zugunsten des Klägers entschieden. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.
Der BGH stellte klar, dass die Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen nicht durch die Löschungsfristen im öffentlichen Schuldnerverzeichnis bestimmt wird. Für die Festlegung der Speicherungsdauer können von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregeln herangezogen werden, soweit sie typisiert zu einem „angemessenen Interessenausgleich“ führen und die Besonderheiten des Einzelfalls bei der konkret vorzunehmenden Interessenabwägung hinreichend berücksichtigt werden (Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof entscheidet, dass Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach Forderungsausgleich gelöscht werden müssen.
- Schufa speichert mehrere Jahre lang Daten zu erledigten Forderungen und ermittelt einen kritischen Score-Wert für den Kläger.
- BGH hebt vorheriges Berufungsurteil auf und verweist den Fall zurück, Speicherungsdauer nicht durch öffentliche Löschfristen bestimmt.
Warum ist das wichtig?
- Schutz von Bonitätsbewertungen in der Wirtschaft
- Klärung der Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen
- Berücksichtigung individueller Umstände bei Datenlöschung
Wer ist betroffen?
- Vertragspartner einer Wirtschaftsauskunftei
- Kläger
- Schufa
Zahlen/Fakten?
- Bundesgerichtshof entscheidet: Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach Forderungsausgleich gelöscht werden
- Schufa speichert Daten zu erledigten Forderungen
- Score-Wert des Klägers wurde als "sehr kritisch" eingestuft
Wie geht’s weiter?
- Klärung der Speicherungsdauer der Daten durch die Aufsichtsbehörde
- Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung
- Fortsetzung der rechtlichen Auseinandersetzung durch den Kläger
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