Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: BGH urteilt zu Cum-Ex-Skandal
Karlsruhe () – Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse erneut geprüft werden, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe.
Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (Urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof hebt Urteil des Bonner Landgerichts teilweise auf.
- Christian Olearius' Einziehung von 40 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften muss erneut geprüft werden.
- Verfahren wird an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.
Warum ist das wichtig?
- Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeit im Cum-Ex-Skandal
- Überprüfung potenzieller Steuervorteile und -verluste auf staatlicher Seite
- Bedeutung für zukünftige Verfahren gegen Steuerbetrug
Wer ist betroffen?
- Christian Olearius, früherer Chef der Warburg Bank
- Warburg Bank
- Staatsanwaltschaft
Zahlen/Fakten?
- 40 Millionen Euro Tatlohn aus Cum-Ex-Geschäften
- Über 161 Millionen Euro ungerechtfertigte Steuervorteile für Warburg Bank
- Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten führt zur Verfahrenseinstellung
Wie geht’s weiter?
- Prüfung der Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro durch neue Strafkammer
- Entscheidung über die Anordnung der Einziehung der Taterträge
- Rechtskräftige Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt bestehen
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