Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Bundesgerichtshof kippt Riester-Klausel
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel bei Riester-Verträgen gekippt.
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die den Versicherer zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtige, sei unwirksam, teilte der BGH am Mittwoch mit. Die Klausel räume dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der Leistung ein, ohne eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten Umständen, hieß es zur Begründung.
Der beklagte Versicherer hatte in der Vergangenheit den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen mehrfach herabgesetzt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen diese Praxis und forderte ein Verbot der Klausel. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunächst ab, das Oberlandesgericht Stuttgart änderte das Urteil jedoch zugunsten des Klägers ab.
Der BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Oberlandesgerichts, hob jedoch die weitergehende Untersagung der Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen auf. Die beanstandete Klausel benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen, da sie keine Verpflichtung zur Anpassung bei verbesserten Umständen vorsehe (Urteil vom 10. Dezember 2025 – IV ZR 34/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Riester-Verträgen.
- Klausel ließ Versicherer monatliche Rente nachträglich herabsetzen ohne Verpflichtung zur Anpassung.
- Verbraucherzentrale klagte gegen diese Praxis; BGH bestätigte Urteil des Oberlandesgerichts.
Warum ist das wichtig?
- Schützt Verbraucher vor einseitigen Vertragsänderungen durch Versicherer
- Stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Rentenversicherungen
- Fördert Transparenz und Fairness im Versicherungswesen
Wer ist betroffen?
- Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Rentenversicherungen
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- beklagter Versicherer
Zahlen/Fakten?
- BGH kippt Klausel in Riester-Verträgen
- Klausel zur Herabsetzung der monatlichen Rente unwirksam
- Benachteiligung der Versicherungsnehmer durch fehlende Anpassungsverpflichtung
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung der Versicherungsverträge auf ungültige Klauseln
- Anpassung der Policen an das BGH-Urteil
- Mögliche Folgen für andere Versicherungsanbieter im Markt
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