Kinderschutzbund begrüßt Änderungen beim Vaterschaftsrecht

27. Februar 2026
1 min Lesezeit

Kinderschutzbund begrüßt Änderungen beim Vaterschaftsrecht

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Reformen zur Vaterschaft in Deutschland

() – Der Deutsche Kinderschutzbund hat die Entscheidung des Bundestages vom Donnerstagabend, leiblichen Vätern die Anfechtung einer rechtlichen Vaterschaft eines nicht leiblichen Vaters zu erleichtern, im Grundsatz begrüßt.

„Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein dem „Redaktionsnetzwerk „. „Der Gesetzentwurf greift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf und enthält an mehreren Stellen sinnvolle Ansätze, etwa durch die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und durch Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen.“

Er fügte indes noch hinzu: „Gleichwohl sehen wir einzelne Regelungen weiterhin kritisch. Das gilt insbesondere für die vorgesehene `zweite Chance` für leibliche Väter. Auch wenn diese Option verfassungsrechtlich begründet ist, bleibt es aus unserer Sicht unbefriedigend, dass das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen hier hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurücktreten soll.“

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.

Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mann mit Kind (Archiv)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,4/5 (29 Bewertungen)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundestag erleichtert leiblichen Vätern die Anfechtung einer Vaterschaft durch Reform.
  • Deutscher Kinderschutzbund begrüßt diese Entscheidung, sieht jedoch kritische Punkte.
  • Mit der Reform wird das Mitspracherecht des betroffenen Kindes ab 14 Jahren erweitert.

Warum ist das wichtig?

  • Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse für Kinder in Abstammungsfragen
  • Stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen
  • Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen schützen

Wer ist betroffen?

  • leibliche Väter
  • betroffene Kinder
  • Bundesregierung

Zahlen/Fakten?

  • Reform erleichtert leiblichen Vätern die Anfechtung der Vaterschaft
  • Mindestens 14-Jährige können Mitspracherecht bei Vaterschaftsanerkennung haben
  • Vorherige Beziehung zum Kind muss ohne Verschulden des Vaters beendet sein

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzgeberliche Weiterentwicklung der Vaterschaftsanfechtung
  • Berücksichtigung des Kindeswohls und Mitspracherecht ab 14 Jahren
  • Weiterhin kritische Punkte über Rechte des leiblichen Vaters
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Don't Miss