Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

19. November 2025
1 min Lesezeit

Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Maßnahmen gegen häusliche Gewalt in Deutschland

() – Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht, wie die „Bild“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte eine solche Überwachung anordnen können, wenn für das Opfer eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung besteht. Die Maßnahme soll eine bestehende Schutzanordnung – etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot – ergänzen. Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.

Die Fußfessel soll nur in Hochrisikofällen und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Sie ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden. Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Bild“. „Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin“, so Hubig. „Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 14.11.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt.
  • Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner wird ermöglicht.
  • Verstöße gegen Schutzanordnungen werden härter bestraft.

Warum ist das wichtig?

  • Bessere Schutzmaßnahmen für Opfer häuslicher Gewalt
  • Möglichkeit der Überwachung gewalttätiger Partner zur Gefahrenabwehr
  • Strengere Strafen für Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen

Wer ist betroffen?

  • Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt
  • Täter
  • Gerichte

Zahlen/Fakten?

  • Fußfessel-Einsatz für gewalttätige Partner in Hochrisikofällen
  • Anordnung nur mit Zustimmung des Opfers, zunächst befristet auf sechs Monate
  • Verstöße gegen Schutzanordnungen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, vorher max. zwei Jahre

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzentwurf wird im Kabinett beschlossen
  • Einführung von elektronischen Fußfesseln für Gewaltopfer
  • Verstärkter Schutz und härtere Strafen für Täter
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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