Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel

19. November 2025
1 min Lesezeit

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Neuer Gesetzesentwurf zu häuslicher Gewalt in Berlin

() – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Zudem sollen sie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, wie Anti-Gewalt-Trainings, anordnen können.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass häusliche Gewalt „kein Schicksal“ sei und der Rechtsstaat mehr tun müsse, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ Das Beispiel zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“

Der Entwurf sieht auch vor, dass Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem sollen Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung hat Gesetzentwurf zum Schutz vor häuslicher Gewalt beschlossen
  • Gewalttäter können zu elektronischen Fußfesseln und sozialen Trainingskursen verpflichtet werden
  • Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen strenger geahndet werden, Höchststrafe wird erhöht

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt
  • Effektivere Maßnahmen zur Prävention von Übergriffen
  • Strengere Konsequenzen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen

Wer ist betroffen?

  • Frauen
  • Gewalttäter
  • Familiengerichte

Zahlen/Fakten?

  • Verpflichtung zur elektronischen Fußfessel für Gewalttäter
  • Höchstmaß der Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen von zwei auf drei Jahre angehoben
  • Familiengerichte dürfen Auskünfte aus dem Waffenregister einholen

Wie geht’s weiter?

  • Prüfung und Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag
  • Implementierung der elektronischen Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings
  • Verstärkte Kontrollen und Strafverfolgung gegen Gewaltschutzverletzungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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