Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Bundesrat verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz
Erfurt () – Der Bundesrat hat dem Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes zugestimmt. Wirtschafts- und Agrarministerin Colette Boos-John hat in ihrer Rede die Unterstützung Thüringens für das Gesetz deutlich gemacht und auf Nachbesserungsbedarf hingewiesen.
Das Gesetz kann voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten und ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.
Öffentliche Vergaben stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, da jährlich Aufträge im Umfang von rund 350 Milliarden Euro vergeben werden. Die Ministerin betonte, dass die Verfahren derzeit zu langsam und bürokratisch sind.
Mit dem neuen Gesetz soll das Tempo bei Investitionen und Infrastrukturprojekten erhöht werden, was im Interesse aller Beteiligten sei.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben. Zudem sollen Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert werden.
Der Losgrundsatz, der kleinen und regionalen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sichert, bleibt bestehen, jedoch mit Ausnahmen für wichtige Infrastrukturprojekte. Thüringen hat bereits Vorarbeit geleistet, um Vergabeprozesse zu verschlanken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Bundesrat hat dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt.
- Das Gesetz soll öffentliche Vergaben effizienter machen und kann zum 1. Juli in Kraft treten.
- Die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes wird von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.
Warum ist das wichtig?
- Beschleunigung öffentlicher Vergaben fördert Wirtschaftswachstum.
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge erleichtert Zugang für Unternehmen.
- Reduzierung von bürokratischen Hürden verbessert Investitionsklima.
Wer ist betroffen?
- Kleine und regionale Unternehmen
- Öffentliche Auftraggeber
- Investoren und Infrastrukturprojekte
Zahlen/Fakten?
- Öffentliche Vergaben in Deutschland betragen jährlich rund 350 Milliarden Euro.
- Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes wird von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.
- Gesetz kann voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten.
Wie geht’s weiter?
- Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft
- Nachbesserungen in den Vergabeverfahren angestrebt
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge von 15.000 auf 50.000 Euro
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